Haft nach Alko-Unfall auf Zebrastreifen in Linz
LINZ. Das war wohl wahrlich keine gespielte Reue, die ein 36-jähriger in Linz wohnhafter Slowene diese Woche vor dem Landesgericht Linz vorbrachte. Vorgeworfen wurde ihm, dass er mit knapp zwei Promille im März dieses Jahres eine ältere Dame am Schutzweg angefahren und schwer verletzt hat.

Nicht nur einmal erklärt er vor der Richterin, wie leid ihm der Vorfall tue und er auch immer wieder an die ältere Dame denken muss. Er bekennt sich zu den Vorwürfen auch umfassend schuldig. Mit knapp zwei Promille Alkohol im Blut sei er ins Auto gestiegen und habe dann - teilweise bedingt durch ungünstige Sonneneinstrahlung - aber vor allem durch die erhebliche Alkoholisierung die rund 70-Jährige übersehen und angefahren.
Auf Motorhaube geschleudert
Die Frau wurde auf die Motorhaube geschleudert, wodurch diese in der Folge rund fünf bis sechs Meter durch die Luft flog und auf dem Asphalt aufprallte. Die Fußgängerin erlitt eine Gehirnblutung, eine Sprengung des Iliosakralglelenks (= straffes Gelenkt zwischen Darmbein und Kreuzbein) samt oberem und unterem Schambeinast, eine Rissquetschwunde in der Scheitelgegend rechts samt Hämatome im Ohr, sowie Hämatomen, Abschürfungen und Prellungen am gesamten Körper. Aktuell erholt sich das Opfer noch immer von den Verletzungen.
Unbedingte Haft wegen Vorstrafen
Die tätige Reue als wesentlicher Milderungsgrund nützt dem Angeklagten am Ende nichts. Die von seinem Anwalt ins Spiel gebrachte bedingte Haftstrafe samt Geldstrafe findet bei der Richterin kein Gehör. Grund sind vor allem drei hier einschlägige Vorstrafen wegen Suchtgifthandels und Körperverletzung. So setzt es wegen fahrlässiger Körperverletzung sechs Monate Haft, bei einer vorhergegangenen bedingten Haftentlassung wird die Probezeit verlängert. Die Richterin weist auch auf die Möglichkeit einer Fußfessel hin. Der 36-Jährige, er ist berufstätig und wird bald Vater, schwört seinem Vorleben ab. „Ich habe mit meiner Vergangenheit abgeschlossen“, betont er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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