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Drei Monate bedingt für ausgiebigen Bordellbesuch in Linz auf Kosten des Chefs

Steiner Christoph, 26.01.2026 11:13

LINZ. Eine „bsoffene Gschicht“ sei es gewesen, so der Angeklagte, der just an seinem 42. Geburtstag vor Gericht erscheinen musste. Mit der Kreditkarte seines Chefs hatte er sich rund um Allerheiligen des vergangenen Jahres um mehr als 10.000 Euro in einem Linzer Laufhaus vergnügt. Mit drei Monaten bedingt kam er sehr milde davon, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Um mehr als 10.000 Euro vergnügte sich der Mann in einem Linzer Laufhaus. (Foto: Gypsy Picture Show - stock.adobe.com)

Da allerdings die Staatsanwältin auf Rechtsmittel verzichtete und auch der sichtlich von der Sache beschämte Angeklagte das Urteil mit Dank annahm, dürfte es mit Ablauf der vorgesehenen drei Tage Bedenkzeit für den Angeklagten in Rechtskraft erwachsen. 

Schaden beglichen

Der mittlerweile 42-Jährige, Vater zweier Kinder, hat den Schaden bereits vollständig beglichen und sich auch bei seinem Ex-Chef entschuldigt. Seinen Job ist er allerdings los. „Ich wollte dem Unternehmen keinen Schaden zufügen“, erklärte er reumütig.

Wegen seines Geständnisses und der Schadenswiedergutmachung zeigte sich der Richter milde. Eine diversionelle Erledigung kam diesmal jedoch nicht mehr in Betracht, da der Mann bereits vor Kurzem bei einem anderen Delikt von einer Diversion profitiert hatte.

„2025 war nicht Ihr Jahr, ab jetzt soll es wieder aufwärtsgehen“, gab ihm der Richter mit auf den Weg.


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