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LINZ. In der medial als LIVA-Affäre bekannten Strafsache gegen den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger wurde heute das Urteil verkündet: Der Angeklagte wurde vom Vorwurf des Vergehens der Untreue freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Klaus Luger (r.) zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. (Foto: FOTOKERSCHI / WERNER KERSCHBAUMMAYR)

Lediglich 20 Minuten hat die Verhandlung am Freitag, 21. August, gedauert. Am Ende stand der Freispruch für den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger. 

Die Weitergabe der Hearingunterlagen sei falsch gewesen, keine Frage, so die Richterin bei der Urteilsverkündung. Jedoch sei das nicht Gegenstand dieses Verfahrens gewesen. 

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Gutachtensauftrag durch Luger nicht vorwiegend in seinem eigenen Interesse erfolgt ist. Vielmehr war ihm als Aufsichtsratsvorsitzenden der LIVA nicht klar, wie er mit der Whistleblower-Meldung (sprich der Weitergabe der Fragen an Dietmar Kerschbaum) umzugehen hatte – nämlich die gesellschaftsrechtliche Frage, ob er den Aufsichtsrat informieren muss.

Luger suchte deshalb einen Rechtsanwalt auf, dem er auch mitteilte, dass er der unbekannte Täter sei, der die Fragen weitergegeben hatte. Der Rechtsanwalt antwortete darauf, dass es sich um ein privatwirtschaftliches Bestellungsverfahren handle, dies nicht strafrechtlich relevant und jedenfalls verjährt sei.

Kein wissentlicher Befugnismissbrauch, kein Vermögensschaden

Der Rechtsanwalt empfahl Luger zu weiteren arbeitsrechtlichen (etwa ob dies einen Entlassungstatbestand für Kerschbaum darstellen könne, weil er die Hearing-Fragen vorab hatte) und gesellschaftsrechtlichen (etwa ob er den Aufsichtsrat informieren muss) Fragestellungen die Einholung eines Rechtsgutachtens durch einen weiteren Rechtsanwalt. In diesen Prozess war Luger nicht mehr eingebunden.

Aus diesen Gründen sei Klaus Luger kein wissentlicher Befugnismissbrauch nachweisbar. Genau dieser wäre allerdings für das Vergehen der Untreue notwendig.

Ein darüber hinaus notwendiger Vermögensschaden liege ebenso nicht vor. Denn wäre von Beginn an bekannt gewesen, dass Luger selbst die unbekannte Person war, hätten die in Betracht kommenden strafrechtlichen Tatbestände umfassender beurteilt werden müssen, was wesentlich höhere Kosten verursacht hätte. 

Klaus Luger nach dem Freispruch „Bin froh und erleichtert.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat drei Tage Zeit, eine Erklärung abzugeben. Tut sie das nicht, ist das Urteil in drei Tagen rechtskräftig.

Auch lesen: Diversion für Linzer Ex-Bürgermeister Luger in Untreue-Verfahren vom Tisch


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