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LINZ. Bunte Raketen und Kracher gehören für die meisten Österreicher untrennbar zu Silvester dazu. Gerne wird das Feuerwerk am Nachthimmel dabei nicht nur beobachtet, sondern auch selbst gezündet. Damit die feierliche Stimmung in der Silvesternacht erhalten bleibt, gilt es dabei sehr achtsam zu sein und wichtige Sicherheitsaspekte zu beachten. 

Foto: Weihbold
Foto: Weihbold

„Tödliche Unfälle sind glücklicherweise selten: In den letzten 19 Jahren sind in Österreich insgesamt sieben Personen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern tödlich verunglückt. Dennoch kommt es immer wieder zu Unfällen, die folgenschwere Verletzungen nach sich ziehen“, weiß Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im KFV. „Pyrotechnikartikel sind nicht zu unterschätzen. Um das Verletzungsrisiko für sich selbst und andere Personen zu minimieren, sollte man sich unbedingt genau mit der richtigen Handhabung vertraut machen und Feuerwerkskörper nur gemäß den gesetzlichen Vorschriften verwenden.“

Der Linzer Sicherheitsstadtrat Michael Raml appelliert daher zur Vorsicht und ersucht für einen sicheren Rutsch ins Jahr 2020 folgende Tipps der Berufsfeuerwehr zu beachten:

  • Sicherheitsabstände einhalten
  • Nur geprüfte Feuerwerksartikel verwenden.
  • Vor dem Abschießen von Feuerwerkskörpern auf Windrichtung und –stärke sowie brennbare Gegenstände in der Flugbahn achten.
  • Niemals auf Personen, Tiere, Gebäude, Wälder, Sträucher und brennbare Materialien zielen.
  • Pyrotechnische Artikel nie in der Hand zünden lassen.
  • Blindgänger auf keinen Fall nochmals versuchen anzuzünden, sondern nach fünf Minuten in einem Wassereimer entsorgen.

„Der vorsichtige und sachgerechte Umgang mit Feuerwerkskörpern verhindert unliebsame Überraschungen zum Jahreswechsel. Sollte es dennoch zu Bränden kommen, können sich die Linzerinnen und Linzer auf das rasche und wirkungsvolle Eingreifen der Berufsfeuerwehr Linz verlassen“, so Sicherheitsstadtrat Michael Raml.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sind im Ortsgebiet verboten

Grundsätzlich gilt: Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern der Kategorie F2 (in Österreich ist dies die gängigste verkaufte Kategorie; auf den Silvesterknallern/ Feuerwerkskörpern ist die jeweilige Kategorie, in die sie fallen, angegeben) ist im Ortsgebiet ganzjährig verboten. Dem Bürgermeister steht es frei, teilweise eine Ausnahme zu erlauben, aber nur, soweit keine Gefährdung für Menschen, deren Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder unzumutbare Lärmbelästigungen zu befürchten sind. Innerhalb und in unmittelbarer Nähe zu Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Kirchen, Gotteshäusern sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern grundsätzlich immer verboten, auch außerhalb des Ortsgebietes. 

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 stellen laut Pyrotechnikgesetz eine geringe Gefahr dar und dürfen an Personen ab zwölf Jahren abgegeben werden. Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 dürfen generell nur mit behördlicher Genehmigung und von Personen ab 18 Jahren mit entsprechenden Fachkenntnissen verwendet werden. Eine Bewilligung, Fachkenntnisse und ein Mindestalter von 18 Jahren sind auch für das Böllerschießen mit so genannten „Böllerkanonen“ notwendig.

OÖ Zivilschutz empfiehlt Verzicht vor Vorsorge

„Wir informieren die Bevölkerung auch über Selbstschutz beim Silvester-Feuerwerk, aber wir sagen ganz klar: Verzicht kommt hier vor Vorsorge! Wir appellieren an alle Bürger, zum Wohle der Umwelt und der Menschen - und auch für sich selbst -  auf die Silvesterknallerei zu verzichten.“, erklärt OÖ Zivilschutz-Geschäftsführer Josef Lindner, „Ich bin überzeugt, wir können alle auch ohne Feuerwerk ausgelassen feiern.“

Wer schon sein Silvester-Feuerwerk gekauft hat, dem rät OÖ Zivilschutz-Geschäftsführer Lindner: „Schießen Sie die Raketen mit besonderer Vorsicht ab, auf www.zivilschutz-ooe.at gibt es, neben vielen anderen wichtigen Informationen, einen Selbstschutztipp zu diesem Thema. Nehmen Sie sich gleich als Neujahrssatz vor, Silvester 2020 auf ein Feuerwerk zu verzichten.“


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