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Ab 15. Mai wieder Gottesdienste, mit Personenbeschränkung und Mund-Nasenschutz

Karin Seyringer, 23.04.2020 10:40

WIEN/OÖ/NÖ. Wie von der Regierung angekündigt, sollen ab 15. Mai wieder öffentliche Gottesdienste möglich sein – allerdings natürlich mit Auflagen. Kultusministerin Susanne Raab und Kardinal Christoph Schönborn traten gemeinsam vor die Presse. Im Namen aller 16 Kirchen und Religionsgemeinschaften wurden die Details bekannt gegeben.

 (Foto: Volker Weihbold)
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„Alle 16 anerkannten Religionsgemeinschaften hatten gemeinsam einen Weg vereinbart und sich darauf verständigt, dass es ab 16. März keine Gottesdienste mehr gibt. Ich danke allen Gläubigen, dass sie diese Opfer gebracht haben. Ich habe aber auch viel Zusammenhalt und Kreativität gesehen, alleine die Angebote in der Karwoche im TV fanden vier Millionen Zuseher in Österreich. Der Dank gilt auch der Telefonseelsorge, den Ehrenamtlichen für ihre Leistungen. Und der Dank geht an alle Vertreter der Glaubensgemeinschaft für ihren Beitrag“, so Ministerin Susanne Raab.

Nun könne man gemeinsam - mit Vorsicht - ein neues Kapitel aufschlagen – ein Schritt in Richtung Normalität des religiösen Lebens, aber immer mit Achtsamkeit. Die Ausgangsposition sei keine Einfache: Gottesdienste finden in geschlossenen Räumen statt, die Menschen kommen auf Dauer zusammen, gemeinsames Singen birgt auch Risiken der Virus-Ausbreitung.

Gottesdienste mit Abstand und Mund-Nasenschutz

Ab 15. Mai können Gottesdienste wieder stattfinden. Gewisse Maßnahmen sind aber angesagt.

  • Die Teilnehmerzahl wird beschränkt, je nach Größe des Gotteshauses. Pro Besucher werden 20 Quadratmeter des Raumes gerechnet. Für den Linzer Dom als größte Kirche in Österreich bedeute dies, dass rund 200 Menschen teilnehmen können. In einer kleinen Dorfkirche wie in St. Radegund (Franz Jägerstätter) im oberösterreichischen Bezirk Braunau vermutlich nur vier Personen, nennt Kardinal Schönborn zwei Beispiele. „Wir vertrauen darauf, dass die Disziplin klar eingehalten wird.“
  • In der Messfeier ist zwischen den Gläubigen mindestens zwei Meter Abstand zu halten, ausgenommen gemeinsam im Haushalt lebende Personen
  • Kontrolliert wird durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste
  • Alle Teilnehmer müssen Mund-Nasenschutz tragen, außer Kinder bis sechs Jahre
  • Flächen und Vorrichtungen werden desinfiziert

Raab betont, dass es sich bei den künftigen Maßnahmen um keine Verordnung und keinen Erlass handle. Aber die Bedingungen seien gemeinsam mit den Religionsgemeinschaften ausgearbeitet worden. Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten. Alle Maßnahmen sind das Grundgerüst, das jede Gemeinschaft selbst umsetzt.

Umsetzung wird nun ausgearbeitet

„Bei den Einschränkungen waren wir uns einig, dass es wirklich um den Schutz des Nächsten geht. In diesem Sinne kann man sagen, das ist praktizierte Nächstenliebe“, so Kardinal Christoph Schönborn.

„Jetzt hoffen wir, dass wir gemeinsam auf einen Weg sind nach vorne, in eine Form und Möglichkeit, unsere Glaubensleben gemeinsam zu praktizieren. Wir sind uns bewusst, dass diese Schritte sehr behutsam und verantwortungsbewusst gesetzt werden müssen. Die Kriterien und Sicherheitsmaßnahmen wurden im Vorfeld mit allen Religionsgemeinschaften besprochen und akkordiert. Deshalb werden die Religionsgemeinschaften und Kirchen in den nächsten Tagen ihre jeweiligen Rahmenbedingungen konkret ausarbeiten und das in die Praxis umsetzen“, kündigt Schönborn an.

Es brauche wie schon bisher sehr viel Umsicht und sehr viel Kreativität. „Das war für mich eine der spannendsten Erfahrungen der letzten Wochen, wie viel Kreativität sich im Umgang mit dieser Krise gezeigt hat. Dieses Positive, das hier erworben wurde, dürfen wir nicht verlieren“, so Schönborn.

Schönborn appelliert zudem an Hochrisikogruppen, weiter das Angebot der Livestreams zu nutzen und nicht unbedient persönlich zu Gottesdiensten zu kommen.

Beerdigungen und Hochzeiten

Bei Beerdigungen gebe es inzwischen Entwicklungen, das hier etwas gelockert werde. Etwa dass in größerem Abstand auf einem Friedhof auch andere Menschen teilnehmen können, als der engste Familienkreis - dies aber untereinander klar mit Abstand, so Schönborn. „Unser Rat ist aber, dass die Familie und Freunde des Verstorbenen später einmal, wenn es wieder besser möglich ist, zu einem Gedenkgottesdienst zusammenzukommen.“

Bei Hochzeiten und Begräbnissen „muss man sich das in der Gesamtschau mit Veranstaltungen anschauen, wie es da weitergehen wird. Dahin müssen sich auch die Vorgaben in Richtung Begräbnisse und Hochzeiten einreihen“, so Raab. Das werde in den nächsten Wochen angepasst.


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