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OÖ/NÖ. Die Österreichische Gesundheitskasse ist auch während des zweiten Lockdowns da. Der Betrieb wird so weit wie möglich - unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen - aufrechterhalten. Gesundheitszentren oder Zahngesundheitszentren bleiben für Behandlungen geöffnet, allerdings ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.

 (Foto: Volker Weihbold)
(Foto: Volker Weihbold)

Die Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse bleiben geöffnet. Die Anliegen der Kunden werden nach Dringlichkeit behandelt, eine telefonische Voranmeldung ist notwendig. Für einfachere Angelegenheiten, wie die Abgabe von Anträgen, stehen Expressschalter vor den Kundenservicestellen zur Verfügung.

Zum eigenen Schutz und dem der Mitarbeiter wird Versicherten empfohlen, die Anliegen telefonisch, per E-Mail oder via meineSV.at zu erledigen. Gesundheitszentren und Zahngesundheitszentren bleiben für Behandlungen geöffnet, allerdings ist hier eine telefonische Terminvereinbarung dringend notwendig.

Nur verschiebbare Behandlungen, wie Vorsorgeuntersuchungen, Mundhygiene oder manuelle Physiotherapien werden derzeit ausgesetzt.

Maßnahmen zur Erleichterung verlängert

Die Österreichische Gesundheitskasse hat bereits im März zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die auch weiterhin gelten

  • Telemedizinische Krankenbehandlungen: Telemedizinische und telefonische Behandlungen bzw. Beratungen durch Ärzte und andere Gesundheitsberufe über Telefon und Video sind weiterhin möglich.
  • E-Rezept: Nach telefonischer Übermittlung des Rezepts an die Apotheke per e-Medikation, Fax oder E-Mail ist die Versorgung mit Medikamenten für unsere Versicherten sichergestellt.
  • Bewilligungspflicht: Die Bewilligungspflicht für Medikamente, Heilbehelfe und Hilfsmittel unter 1.500 Euro ist weiterhin ausgesetzt.
  • Auch eine telefonische Krankmeldung ist wieder möglich.

Aufgrund der derzeitigen Lage können sich jederzeit Änderungen ergeben, aktuelle Informationen gibt es auf www.gesundheitskasse.at/corona


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