Alle Religionsgesellschaften setzen öffentliche Gottesdienste aus
WIEN/OÖ/NÖ. Parallel zu den neuen Corona-Verschärfungen der Bundesregierung haben sich die 16 Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich auf eine neue Regelung zur Eindämmung der Pandemie geeinigt: Öffentliche Gottesdienste werden ausgesetzt, die Gotteshäuser stehen aber für persönliche Gebete weiterhin offen.
Diese Regelung gilt mit Beginn des Lockdowns ab Dienstag, 0 Uhr bis vorerst 6. Dezember 2020. Dazu gab es am Montag auch eine Videokonferenz von Kultusministerin Susanne Raab mit Vertretern der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften.
„Unser oberstes Ziel muss es jetzt sein, die Infektionszahlen zu senken, um unser Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten. Ich danke allen Kirchen und Religionsgesellschaften, dass sie die öffentlichen Gottesdienste aussetzen. Mir ist bewusst, dass das gemeinsame Feiern der Gottesdienste für viele Menschen eine enorme Bedeutung hat. Mir ist auch bewusst, dass gerade für Christen dieser Verzicht zu Beginn der Adventszeit ein großes Opfer bedeutet. Aber derzeit sind diese Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit erforderlich. Deshalb danke ich allen Kirchen und Religionsgesellschaften für die gemeinsame Kraftanstrengung, um das Virus einzudämmen“, teilt Kultusministerin Raab mit.
Begräbnisse möglich
„Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen“, hält das Regelwerk der Bischofskonferenz fest. Darüber hinaus ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Weiters legen die Bischöfe der Katholischen Kirche fest, dass Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben sind. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung.
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