Antigen-Schnelltests nun auch in spezialisierten Apotheken
OÖ/NÖ. Apotheker dürfen nun auch Corona-Antigen-Schnelltests für symptomfreie Menschen durchführen. Das hat das Gesundheitsministerium bestätigt. Voraussetzungen dafür sind Schulungsmaßnahmen zur korrekten Durchführung von Nasen-Rachenabstrichen, Hygienemaßnahmen und die Meldung positiver Ergebnisse an die Bezirksverwaltungsbehörde.
„Spezialisierte Apotheken bieten Antigen-Schnelltests an und ermöglichen so auch gesunden, symptomfreien Menschen einen einfachen und raschen Zugang zu Information über den Infektionsstatus“, erläutert die Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer Ulrike Mursch-Edlmayer.
Ein positiver Schnelltest muss von der Apotheke bei der Bezirksgesundheitsbehörde bzw. beim Magistrat gemeldet werden, wenn positiv muss auch ein PCR-Test nachfolgen, um auf Nummer sicher zu gehen.