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WIEN/OÖ/NÖ. Ab 7. Dezember sind auch wieder öffentliche Gottesdienste möglich. Eine neue Vereinbarung zwischen dem Kultusministerium, den Kirchen und Religionsgemeinschaften legt dafür den Mindestabstand von 1,5 Metern und verpflichtenden Mund-Nasen-Schutz fest. Für Advent und Weihnachten will die Bischofskonferenz noch Detailregeln erarbeiten.

 (Foto: Volker Weihbold)
(Foto: Volker Weihbold)

Ab Montag, 7. Dezember, sind öffentliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften heute, 3. Dezember, in einer neuen Vereinbarung mit dem Kultusministerium geeinigt. Im Wesentlichen gelten damit wieder jene Regeln, die bereits vor dem Lockdown ab 3. November praktiziert wurden. Demnach ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten, bei dem wie bisher ein Mund-Nasenschutz zu tragen ist.

„Auf Grundlage der Vereinbarung erarbeitet die Bischofskonferenz jetzt eine Rahmenordnung, die die Details für die Feier von Gottesdiensten im Bereich der Katholischen Kirche ab 7. Dezember festlegt. Darüber hinaus wird an den Regeln für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten zu Weihnachten tagsüber und auch in der Nacht noch gearbeitet“, erklärte Peter Schipka, Generalsekretär der Bischofskonferenz.

Kultusministerin Susanne Raab dankte allen Kirchen und Religionsgemeinschaften „für das Durchhalten während des Lockdowns. Es ist sehr wichtig, dass die Religionsausübung nun wieder in Form von öffentlichen Gottesdiensten möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit sehr viel Halt gibt“, betonte Raab. „Mit dieser Vereinbarung und den strengen Maßnahmen werden die Kirchen und Religionsgemeinschaften weiterhin sicherstellen, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet.“

Keine Gemeinde- und Chorgesänge

So wie alle anderen staatlichen Regelungen für die erleichterte Phase des Lockdowns tritt auch die Vereinbarung zu den Gottesdiensten mit 7. Dezember, 0 Uhr, in Kraft. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, darf unterschritten werden, „wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert - hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen“. Gemeinde- und Chorgesänge werden wie schon vorher bis auf Weiteres ausgesetzt. Trauungen finden nicht statt, so heißt es „aufschiebbare religiöse Feiern werden auch aufgeschoben“.

„Darüber hinaus werden die Kirchen und Religionsgesellschaften weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus setzen“, legt die Vereinbarung fest. Als Beispiele werden der Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank genannt.


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