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LINZ. Um ein Bewusstsein für eine tiergerechte Haltung aller Katzen und die damit verbundene Verantwortung schaffen, wurde der internationale Tag der Katze ins Leben gerufen. Somit wird der 8. August den Katzen gewidmet.

Der 8. August ist der Weltkatzentag - im Bild Landesrätin Birgit Gerstorfer. Foto: Land OÖ/Denise Stinglmayr

Mit rund zwei Millionen Katzen in Österreich führt die Katze die Liste der beliebtesten Haustiere an. Die beliebte Miezekatze verdient ein tiergerechtes Leben, so sind die Mindestanforderungen an die Haltung von Katzen im Tierschutzgesetz samt Verordnungen geregelt. Eine besondere Bedeutung kommt der tierschutzrechtlichen Regelung zu, dass Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie von einem Tierarzt kastriert  werden müssen, wenn diese Tiere  nicht zur Zucht verwendet  werden. Diese Regelung gilt österreichweit für weibliche und männliche Katzen.

Apell an alle Besitzer 

Tierschutz-Landesrätin Birgit Gerstorfer appelliert anlässlich des Weltkatzentages an alle Besitzer von Freigängerkatzen, Verantwortung zu übernehmen. Bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat gemeldete, mit Mikrochip gekennzeichnete und in der Heimtierdatenbank des Bundes registrierte Zuchtkatzen müssen nicht kastriert werden. „Dieses Verhalten ist nicht nur strafbar, sondern auch verantwortungslos. Es können dadurch binnen kurzer Zeit große verwilderte Katzenpopulationen heranwachsen. Werden solche Katzenkinder gefunden und ins Tierheim gebracht, sind sie oftmals in einem erbärmlichen Zustand und müssen mit großem Aufwand gesund gepflegt werden. Darauf hinweisen möchte ich zudem, dass es natürlich nicht erlaubt und moralisch verwerflich ist, ungewollten Katzennachwuchs einfach zu töten. Eine Kastration ist ein tierärztlicher Routine-Eingriff, der viel Tierleid ersparen kann und daher einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz darstellt“, sagt die Tierschutzombudsfrau Cornelia Rouha-Mülleder.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Dass Landwirte von der Kastrationspflicht freilaufender Katzen ausgenommen sind, stimmt nicht mehr. Die Kastrationspflicht gilt auch in bäuerlicher Haltung. Ein Verstoß gegen die Kastrationspflicht kann gemäß § 38 Abs. 3 Tierschutzgesetz mit einer Geldstrafe bis zu 3.750 Euro bestraft werden.

Tierschutz in Oberösterreich

Das Streunerkatzenprojekt, ein Tierschutz-Projekt des Landes Oberösterreich, wurde 2011 ins Leben gerufen. Bereits 18 Tierschutzorganisationen in Oberösterreich sind daran beteiligt. Alle Projektpartner sind auf der Tierschutz-Homepage unter „Tierheime & CO“ mit den Kontaktdaten zu finden. Pro verwilderter Hauskatze/kater bekommen die Partnerorganisationen vom Land OÖ einen Unterstützungsbeitrag in der Höhe von 75 Euro als finanzielle Beihilfe zur Kastration der Katzen inkl. Chippung und Registrierung. Es konnten bisher mehr als 10.000 verwilderte Katzen in Oberösterreich kastriert werden. Für das Jahr 2021 sind dafür 112.000 Euro vorgesehen – 700 Kastrationen wurden heuer bereits gefördert.


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