Haa-Tschi! Wenn Schnupfen und Co am Fahrersitz Platz nehmen
OÖ. Wenn einen Schnupfen, Halsweh und Co. in die Knie zwingen, stellt sich die Frage, ob es verantwortlich ist, sich dann auch noch hinters Steuer zu setzen, denn Niesanfälle, Fieber und Medikamente können Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben.
Darf ich Autofahren, wenn ich krank bin? Im Falle eine Covid-Infektion lautet die Antwort klarerweise: Nein! Denn Covid-Infizierte dürfen den Haushalt nicht verlassen und somit auch nicht mit dem Auto fahren.
Komplizierter wird es etwa bei einer herkömmlichen Grippe-Erkrankung: „Auch für Krankgeschriebene gibt es Gründe, mit dem Auto zu fahren“, weiß ARBÖ OÖ-Geschäftsführer Thomas Harruk: „Aber man sollte sich genau darüber informieren, was erlaubt ist – nicht nur um Probleme mit dem Arbeitgeber oder der Exekutive zu vermeiden, sondern insbesondere, um sich selbst und andere nicht zu gefährden.“
Fahrtüchtigkeit muss gewährleistet sein
Wurde vom Arzt Bettruhe verordnet, sollte der Pkw nur in begründeten Ausnahmefällen gelenkt werden, wie etwa für die Fahrt zum Arzt, zur Apotheke oder für dringende Einkäufe wie Lebensmittel. Wurde keine Bettruhe verordnet, kann der Pkw für alle Fahrten genutzt werden.
So oder so muss die Fahrtüchtigkeit gegeben sein: Gemäß §58 StVo darf ein Fahrzeug nur lenken, „wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag.“
Die Fahrtüchtigkeit ist beispielsweise dann nicht gegeben, wenn die Beweglichkeit durch einen eingegipsten Arm eingeschränkt ist, man wegen Niesanfällen den Blick nicht auf der Straße halten kann, wegen Fiebers die Konzentration nicht aufrechterhalten kann oder man aufgrund von Medikamenten beeinträchtigt ist.
Vorsicht bei Medikamenten
Vorsicht ist insbesondere bei den Medikamenten geboten: Einige Mittelchen können aufgrund ihrer dämpfenden Wirkungen auf das zentrale Nervensystem die Verkehrstüchtigkeit stark vermindern. Besonders gefährlich ist die Mischung mit Alkohol. Ein Blick auf die Verpackung oder in die Gebrauchsinformation bringt Klarheit: Wenn ein Arzneimittel die Reaktionsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen kann, muss ein entsprechender Warnhinweis angeführt sein.
Wird trotz Fahruntauglichkeit ein Fahrzeug gelenkt, kann die Polizei die Weiterfahrt verhindern und sogar die Fahrzeugschlüssel abnehmen. Bei einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit im Sinne von § 58 StVO droht eine Verwaltungsstrafe.
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