Sozialprojekt "mitgehn" stellt sich vor
LINZ. Das Sozialprojekt „mitgehn„ begleitet Menschen, die Hilfe benötigen, auf dem Weg zum Amt, zur Bank, in Gesundheitseinrichtungen, zu Gerichten, sozialen Einrichtungen oder ähnlichen Terminen. So soll Barrieren und Beschämung vorgebeugt werden. Am Donnerstag, 6. Oktober, wird das Projekt im Wissensturm vorgestellt.
Beim Projekt mitgehn unterstützen Freiwillige als Begleiter Menschen mit geringem Einkommen, mit Beeinträchtigung, psychischer oder chronischer Erkrankung sowie Alleinerziehende bei ihren Terminen bei Ämtern, Behörden, Gesundheitseinrichtungen, etc. Durch diese Maßnahme können Betroffene dabei unterstützt werden, besser zu ihren Ansprüchen zu kommen und Termine mit weniger Ängsten, Stress und psychosozialem Druck wahrzunehmen. Im Mittelpunkt steht die soziale Gesundheit und der Abbau von Barrieren, um an der Gesellschaft teilhaben zu können.
„Eine Begleitperson wirkt oft deeskalierend und gibt der begleiteten Person ein Gefühl der Sicherheit“, sagt Lisa Himmelsbach vom Unabhängigen Landesfreiwilligenzentrum (ulf), die das Projekt leitet. Vielen Betroffenen fehle es jedoch an Möglichkeiten, bei sozialen Einrichtungen oder Peers eine Begleitung anzufragen, weiß die Sozialarbeiterin. „Hinzu kommt, dass prekäre Lebenslagen häufig zu sozialer Isolation führen, wodurch es Betroffenen auch an einem sozialen Umfeld fehlt“, sagt Himmelsbach.
So läuft eine Begleitung ab
Betroffene geben ihren Begleitwusch telefonisch oder per E-Mail beim ulf bekannt. Das Freiwilligenzentrum schreibt den mitgeh-Wunsch im Anschluss an die Freiwilligen aus und stellt den Kontakt her.
Kommt ein mitgeh-Termin zustande, treffen sich Freiwillige und Betroffene vorab an einem konsumfreien Ort. So können Betroffene vorher schildern, was ihnen besonders wichtig ist und in welcher Form sie während des Termins unterstützt werden möchten. Dann geht es gemeinsam auf zum Termin. Im Anschluss wird der Termin noch kurz gemeinsam besprochen und Rückmeldung gegeben.
Gut geschult zum Termin
Wer sich als Freiwilliger melden will, muss mindestens 21 Jahre alt sein und einen einwandfreien Leumund haben. Für die Begleitung erhalten die Freiwilligen einen Ausweis, der bei Bedarf bei der Behörde vorgezeigt wird. Darauf finden sich die Kontaktdaten des ulf und auch die rechtlichen Grundlagen, die eine derartige Begleitung möglich machen. Wer sich zum „mitgehn“ meldet, erhält vorab auch eine Schulung beim ulf. Das gibt die notwendige Sicherheit für den Termin.
Freiwillige begleiten Betroffene auf Basis des sogenannten Rechtsbeistands, der im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG §10, Absatz 5) geregelt ist. Wichtig dabei: Als Rechtsbeistand kann eine Person beraten werden – man darf aber nicht für sie sprechen. Diese Haltung ist essentiell für die Begleitungen, um Diskriminierungen zu vermeiden.
Präsentationsveranstaltung im Wissensturm
Mehr Informationen zum Projekt und erste Ergebnisse der Begleitungen werden am Donnerstag, 6. Oktober, von 13.30 bis 16 Uhr im Wissensturm Linz vorgestellt. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Personen und es wird zum Austausch zwischen Betroffenen, sozialen Organisationen, Stakeholdern und Interessierten eingeladen.
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