#MedSafetyWeek: Nebenwirkungen von Arzneimitteln jetzt melden
LINZ/OÖ. Medikamente können uns helfen, gesund zu bleiben und Krankheiten zu bekämpfen. Doch leider stellt die Einnahme mitunter Risiken dar. Immer wieder kommt es zu Nebenwirkungen, die schwerwiegende Folgen haben können. Seit 2017 möchte die „#MedSafetyWeek“ für das Thema sensibilisieren. Thema der diesjährigen Kampagne, die noch bis 12. November stattfindet: „Wer kann melden?“
„Auch wenn Arzneimittel streng geprüft, wirksam und sicher sind, können trotzdem Nebenwirkungen in unterschiedlicher Art, Schwere und Frequenz auftreten. Diese können schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Patient*innen haben und die Wirksamkeit von Therapien beeinträchtigen. Darum sollten sowohl Patienten als auch das Gesundheitspersonal mögliche Nebenwirkungen sofort melden“, verweist Gunda Gittler, Leiterin der Apotheke der Barmherzigen Brüder Linz, auf die Bedeutung der „#MedSafetyWeek“.
Bewusstsein für Arzneimittelsicherheit schärfen
Ziel der internationalen Kampagne ist es, das Bewusstsein für die Bedeutung von Meldungen über Arzneimittelsicherheit zu schärfen und die Zusammenarbeit zwischen Patienten, Gesundheitspersonal und Behörden zu fördern. Unter dem Motto „Wer kann melden?“ sind sowohl Patienten als auch Angehörige der Gesundheitsberufe aufgerufen, vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln an die österreichische Arzneimittelbehörde zu melden, um so ein umfassendes Bild der Arzneimittelsicherheit zu erhalten.
„ Niemand sollte darauf warten, dass jemand anders eine mögliche Nebenwirkung für ihn meldet, sondern dies, bei Verdacht oder Bekanntwerden einer solchen, verlässlich gleich selbst tun. Jeder Bericht, der eingeht, trägt dazu bei, die Sicherheit zu verbessern“, so Gittler.
Nebenwirkungen einfach online melden
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen können Patienten freiwillig alle schädlichen oder unbeabsichtigten Reaktionen auf ein Arzneimittel an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) melden. Für Angehörige der Gesundheitsberufe (z.B. Ärzte oder Apotheker) ist dies sogar verpflichtend.
Dabei spielt es keine Rolle, ob bei der Meldung ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Nebenwirkung und Arzneimitteln bewiesen werden kann. Es reicht, wenn ein solcher Zusammenhang als möglich erachtet wird, z.B. aufgrund der zeitlichen Beziehung oder weil eine andere Ursache (Co-Medikation, Grunderkrankungen, usw.) nicht erkennbar ist.
Eine Nebenwirkungsmeldung kann rasch und einfach elektronisch unter Verwendung des elektronischen Meldeportals (https://nebenwirkung.basg.gv.at/) schriftlich per Formular oder auch per Mail (nebenwirkung@basg.gv.at) getätigt werden. Nähere Infos unter: https://www.basg.gv.at/marktbeobachtung/meldewesen/nebenwirkungsmeldung-human
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