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LINZ. Nachdem eine Volksbefragung über den geplanten Abriss der Brücke von der Stadt Linz als rechtlich unzulässig abgelehnt wurde, hat der Verein „Rettet die Eisenbahnbrücke“ nun vor, vor das Landesverwaltungsgericht zu ziehen.

Nun beginnt ein weiterer Akt im Streit um die Eisenbahnbrücke. Foto: Weihbold
Nun beginnt ein weiterer Akt im Streit um die Eisenbahnbrücke. Foto: Weihbold
Mit ihrem Einspruch beim Einwohner- und Standesamt, das den ersten Bescheid ausgestellt hatte, blitzten die Abrissgegner ab. Als nächste Instanz ist nun der Landesverwaltungsgerichtshof zuständig. Der Verein zeigt sich zuversichtlich: Ein Rechtsgutachten der Universität Linz bestätigt die Zulässigkeit einer Bürgerinitiative mit dem Ziel einer Volksbefragung über die Zukunft der Linzer Eisenbahnbrücke. Das Gutachten sagt aus, dass die Eisenbahn- brücke klar den „eigenen Wirkungsbereich der Stadt“ beträfe – unabhängig davon, wer Eigen- tümer ist. Es führt weiters an, dass es im Gemeinderat in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Beschlüsse über die Eisenbahnbrücke gab. Zudem verbindet die Eisenbahnbrücke zwei Gemeindestraßen und sei somit ein essenzieller Teil des Linzer Verkehrsnetzes. Ein Gutachten der WU Wien attestiert jedoch, dass die Beschwerde als unbegründet abzuweisen sei. Da die über die Eisenbahnbrücke führende Straße keine öffentliche Verkehrsfläche der Stadt Linz ist, falle die Brücke nicht in deren Wirkungsbereich. Die schon gefällten Beschlüsse beträfen nur den Radweg, über den der Gemeinderat abstimmen kann, da die Stadt Linz Straßenerhalterin ist. Nun muss das Landesverwaltungsgericht entscheiden. „Ich vertraue auf die Arbeit der unabhängigen Justiz und harre dieser Entscheidung“, betont Verkehrsreferentin Karin Hörzing.

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