Lohnsteuerausgleich für die letzten 5 Jahre 2016 beantragen
Ein Steuerausgleich ist vor allem dann sinnvoll, wenn man während eines ganzen Jahres nicht ununterbrochen in einem Dienstverhältnis beschäftigt war. Wenn der Arbeitslauf im Laufe eines Jahres geschwankt war und der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat.
Steuerausgleich jetzt noch für 2011 bis 2015 durchführen!
Der Steuerausgleich lohnt sich auch, wenn sich die Kinderfreibeträge oder die Steuerklasse geändert hat (zu seinen Gunsten). Des Weiteren ist ein Steuerausgleich auch sinnvoll, wenn man eine Abfindung für mehrere Jahre erhalten hat von seinem Arbeitgeber. Auch außergewöhnliche Belastungen (Kosten wegen Scheidung, Krankheit etc.) können bei dem Steuerausgleich gelten gemacht werden. Auch durch eine Heirat hat man steuerliche Vorteile die man unbedingt bei dem Steuerausgleich geltend machen sollte.
Dem Finanzamt kein Geld schenken
Wenn man keinen Steuerausgleich macht, schenkt man dem Finanzamt Geld. Es ist schwierig einen Überblick zu haben über die Steuern die man in einem Jahr bezahlt. Als steuerpflichtiger ohne Steuerausgleich verschenkt man mehrere hunderte Euro pro Jahr, dies muss nicht sein. Jeder Selbständige und Arbeitnehmer muss auf sein erreichtes Einkommen Steuern bezahlen.
Bevor man mit dem Steuerausgleich anfängt, sollte man schauen was man von der Steuer wirklich absetzen kann. Diese Informationen bekommt man in Fachbüchern, im Internet und beim Steuerberater. Wenn man die nötigen Informationen dann zusammen hat, sollte man mit der Verarbeitung beginnen. Wichtig ist, dass man über ein gesamtes Jahr die Belege ansammelt, nur so kann man seine Ausgaben auch beweisen, sonst stellt sich das Finanzamt quer. Die Ausgaben sollte man im Vorfeld schon nach der Kategorie sortieren.
Es gibt Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Vorsorgeausgabe, das sind in der Regel die wichtigsten Arten die es gibt. Wenn das dementsprechende Jahr vorbei ist, kann man beim Finanzamt dann die Formulare anfordern oder aus dem Internet herunterladen. Wichtig ist auch, dass man die richtigen Formulare verwendet und sie dann auch richtig ausfüllen tut. Wenn man diese Dinge nicht gewissenhaft erledigt, hat man das Problem dass es ständig Rückfragen vom Finanzamt gibt und man sein Geld nicht bekommt, deshalb gleich alles korrekt machen, dann hat man auch keinen unnötigen Ärger.
Auf FinanzOnline kann der Steuerausgleich in Österreich vorab berechnet werden. Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung in Österreich finden Sie u.a. auf der Website des Finanzministeriums.
Rechnungen immer aufheben
Quittungen und Rechnungen sollte man sieben Jahre lang aufheben, falls das Finanzamt doch noch einmal etwas wissen möchte. Bei einem Steuerausgleich kann man rein gar nichts verlieren, das schlimmste was passieren kann ist, dass die Arbeit umsonst war und man nichts vom Finanzamt bekommt. Sogar wenn man so wenig verdient, damit man keine Steuern bezahlen muss (bis 1.200 Euro brutto der Fall) bekommt man 110 Euro Sozialversicherungsbeitrag zurückerstattet. Da stellt sich dann eben die Frage 110 Euro haben oder nicht haben.
Als Steuerzahler darf man auch Ausgaben für berufliche Umschulungen und Kurse geltend machen. Das betrifft die Kosten für Skripte und Kursgebühren, sowie auch anfallende Fahrkosten und Kosten für die Unterbringung. Für Studienreisen bekommt man eigentlich nichts zurück, da ist der Staat kleinlich, das liegt daran, weil der Verdacht bezüglich eines privaten Anlasses nahe liegt. Auch bei einem häuslichen Arbeitszimmer ist der Staat sehr kleinlich. Das Zimmer darf auf keinen Fall privat genutzt werden. Im Durchschnitt bekommt der Deutsche Steuerzahler im Jahr 250 Euro zurück. Oftmals wissen viele Arbeitnehmer nicht, welche Möglichkeiten sie haben um etwas absetzen zu können. Gerade bei den Werbungskosten kann man viel dazuzählen. Für die Ausübung des Berufes zum Beispiel kann man den Computer, die Arbeitskleidung und die Arbeitsmittel geltend machen etc.
Es gibt auch ständig Änderungen und Neuerungen. Ab dem 01. Januar 2016 sind Wohnraumsanierung- und Schaffung sowie Versicherungsprämien nicht mehr absetzbar. Auch mit den Spenden ist es so eine Sache, nur ein Zehntel der absetzbaren Spenden kommen ans Licht beziehungsweise werden steuerlich gelteng gemacht. Das ist alles Geld wo der Staat einsparen kann und für irgend etwas andere ausgibt, dass sicherlich nicht mehr Sinn macht. Deswegen sollte man immer sein Steuerausgleich machen, eine Kleinigkeit bekommt man meistens.
Mit Beginn des Jahres 2017 ist es nun möglich in Österreich die sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung in Anspruch zu nehmen. Hier wird vom Finanzamt automatisch der Ausgleich durchgeführt, ohne Formulare einreichen zu müssen. Bedingungen und Infos dazu finden Sie hier.
Schenken Sie dem Finanzamt kein Geld, sondern holen Sie es sich zurück! Ab 01.01.2017 können Sie für 2016 den Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) beantragen und durchführen, sofern Ihr Jahreslohnzettel schon dem Finanzamt vorliegt. Ab Ende Februar wird dieser Lohnzettel spätestens vorliegen.
Weitere Informationen:
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden
08.04.2017 00:04
Dauert ewig dieses Jahr
Der Antrag ist schon seit einem Monat eingereicht und dann sagt man mir jetzt, dass es diesmal für 2016 noch länger dauern kann als sonst. Hier (https://www.finanz-ratgeber.at/lohnsteuerausgleich-arbeitnehmerveranlagung/) steht, dass es online deutlich schneller geht (teilweise wenige Tage!!) - warum also stellt man dann nicht komplett auf Online-Betrieb um. Auch bei anderen Anträgen! So spart man Kosten bei der Verwaltung und die Bürger sind zufriedener...