Rund 18.300 Landes- und Gemeindebedienstete erhalten Nachzahlung
Linz. Der Verfassungsausschuss des Landes OÖ hat am Donnerstag einstimmig beschlossen, nicht ausreichend angerechnete Vordienstzeiten den Bediensteten beim Land und den Gemeinden nachzuzahlen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2009 das österreichweite Beamten-Gehaltsschema aufgehoben, da eben Vordienstzeiten nicht entsprechend berücksichtigt wurden. Seitdem hat das Parlament bereits mehrere Anläufe genommen, das Gesetz zu reparieren.
Allerdings wenig erfolgreich, da der Bund entgegen dem EuGH-Urteil den finanziellen Schaden nicht zumindest teilweise finanziell entschädigen wolle, fasste das Büro von LHStv. Thomas Stelzers (ÖVP) den Grund des bisherigen Scheiterns einer Korrektur zusammen. Auch die im November im Nationalrat beschlossene Reparatur verzichte wieder darauf, weshalb die Juristen beim Land OÖ davon ausgehen, dass auch diese Novelle nicht halten werde.
Daher haben sich in Oberösterreich Personalvertreter sowie Land und Gemeinden geeinigt, heuer einen Kompromiss für „ihre“ Arbeitnehmer auszuhandeln. Nachdem der Verfassungsausschuss diesem zugestimmt hat, muss der Landtag ihn noch im Dezember beschließen.
27 Millionen Euro für Nachzahlungen von zahlt Landes- und Gemeindebediensteten
Jeder dritte von den insgesamt 55.000 Bediensteten könne 2017 mit einer einmaligen Nachzahlung rechnen, heißt es in den Oberösterreichischen Nachrichten. In den darauffolgenden Jahren rechne das Land mit jährlichen Zusatzkosten von rund elf Millionen Euro. Diese entstehen unter anderem dadurch, dass Betroffene künftig einen monatlichen Gehaltszuschlag erhalten, weil sie aufgrund der zu geringen Anrechnung von Vordienstzeiten zu niedrig eingestuft worden waren.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden