Haimbuchner verteidigt Neuregelung der Wohnbeihilfe
LINZ. Nach Kritik an der Neuregelung der Wohnbeihilfe, erklärt Wohnbaureferent LH-Stv. Manfred Haimbuchner, dass diese speziell Alleinerzieher sogar stärke.

„Seit der Novellierung des Wohnbauförderungsgesetzes und der damit verbundenen Neuregelungen bei der Wohnbeihilfe, lese ich immer wieder kritische Kommentare und Leserbriefe, in welchen behauptet wird, dass die Neuregelungen speziell für drittstaatsangehörige Alleinerziehende und für Menschen mit Behinderung erhebliche Nachteile bringen würde. Dies beruht aber vermutlich auf einer falschen Lesart der Bestimmungen, denn genau das Gegenteil ist der Fall,“ erklärt Wohnbaureferent LH-Stv. Manfred Haimbuchner.
Zugang wird leichter, nicht schwerer
Mit der Novellierung wurde für Drittstaatsangehörige die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Erwerbstätigkeit festgeschrieben, was also den Zugang zur Wohnbeihilfe erleichtert, anstatt ihn – wie fälschlich behauptet – zu erschweren. Drittstaatsangehörige werden damit Inländern gleichgestellt.
Weitere Ausnahmebestimmungen
Ebenso wurden die Zugangsvoraussetzungen zur Wohnbeihilfe für Personen mit dauerhaft schlechtem Gesundheitszustand und hohem Alter durch Ausnahmebestimmungen erleichtert. „Mit diesen Maßnahmen wird der Zumutbarkeit hinsichtlich Erwerbstätigkeit und Kindererziehung, sowie Pflege und Arbeitsfähigkeit, im Sinne der Gerechtigkeit, Rechnung getragen,“ so Haimbuchner.


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