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Gewerkschaft kritisiert: „Fordernde Arbeit am Bau wird noch einmal härter“

Redaktion Linz, 21.08.2018 15:57

LINZ/OÖ. Die Gewerkschaft Bau-Holz kritisiert, dass sich durch das neue Arbeitszeitengesetz die Situation für Bauarbeiter noch speziell im Sommer verschlechtere.

  1 / 4   Josef Affengruber (Landesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz), Josef Muchitsch (Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz), Christian Burger (stv. Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz) machen aufmerksam, dass das neu Arbeitszeit für Bauarbeiter eine deutliche Verschlechterungen bringe. Foto: ÖGB OÖ

Durch das neue Gesetz, das am 1. September in Kraft tritt, würden sich für viele Bauarbeiter die Einsatzzeiten auf bis zu 15 Stunden täglich erhöhen – und das von Montag bis Freitag bis zu sieben Wochen hintereinander. „Damit wird die unmenschliche Formel „12 Stunden arbeiten, eine Stunde unbezahlte Pause plus zwei Stunden Fahrtzeit“ gesetzlich ermöglicht“, erklärt Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz. „Das „Husch-Pfusch-Gesetz“ der Bundesregierung zur Arbeitszeit wird die Situation für die Beschäftigten weiter verschärfen.“

Versteckte Ausweitung der Jahresarbeitszeit

Josef Affengruber, Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz in Oberösterreich, weist auch darauf hin, dass die Jahresarbeitszeit durch das neue Gesetz ausgeweitet wird. Statt 320 sind dann 416 Überstunden jährlich zulässig – umgerechnet auf den normalen Acht-Stunden-Tag sind das zwölf Arbeitstage pro Jahr mehr. Das neue Arbeitszeitgesetz erlaubt zudem an 208 Tagen im Jahr einen 12-Stunden-Tag ohne zusätzliche Erholungszeiten. „Für die Beschäftigten, die täglich Schwerstarbeit leisten, ist das völlig unzumutbar“, schüttelt Affengruber den Kopf über die Vorgangsweise der Bundesregierung.

Hitzefrei-Regelung

Angesichts der jüngsten Hitzewelle appelliert Muchitsch auch an die Unternehmen, die seit fünf Jahren bestehende Hitzefrei-Regelung der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zu nutzen, welche Geld im Ausmaß von bis zu 120 Stunden pro Arbeitnehmer rückerstattet.


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