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LINZ/OÖ/WIEN. Wie am Dienstag bekannt wurde, hat ein heimisches Telekommunikations-Unternehmen auf Initiative der Regierung dieser die Bewegungsprofile und Handydaten seiner Nutzer zur Verfügung gestellt. In Oberösterreich kritisieren FPÖ und SPÖ diese Maßnahme scharf.

Bewegungsprofile und Handydaten wurden weitergegeben. Foto: Wodicka
Bewegungsprofile und Handydaten wurden weitergegeben. Foto: Wodicka

Hintergedanke dieser Aktion: Die Einhaltung der Corona-bedingten Ausgangsbeschränkungen sollen so ausgewertet werden können. „Auch wenn wir derzeit eine Krise erleben, in der wir alles dafür tun müssen, um die Verbreitung des Virus möglichst effizient einzudämmen, dürfen wir nicht auf die Bürger- und Freiheitsrechte vergessen. Ein intransparentes Vorgehen bei den Auswertungen von Handydaten und Bewegungsprofilen beschädigt Vertrauen in den Staat, das es in der Krise dringend braucht“, so der stellvertretende FPÖ-Bundesparteiobmann, Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner, in einer Reaktion.

Ruf nach mehr Information an die Opposition

Weiters forderte Haimbuchner: „Ich wünsche mir, dass wir auch in diesem Ausnahmezustand ein Mindestmaß an Parlamentarismus aufrechterhalten und dass zumindest die Klubobleute über solche weitreichenden Maßnahmen vorab informiert werden. Ein „nationaler Schulterschluss“ erfordert auch von der Regierung Zugeständnisse – nicht nur von der Opposition.“

„Kein Anlass, Grundrechte zu verletzen“

 “Ja, wir haben derzeit eine äußerst ernstzunehmende Situation. Aber das ist noch lange kein Anlass, Grundrechte zu verletzen“, sagt SP-Landesgeschäftsführer Georg Brockmeyer zu der Weitergabe von Bewegungsprofilen an die Bundesregierung. 

„In Krisenzeiten wie dieser sieht man deutlich, wie robust unsere Demokratie ist“, betont Brockmeyer. Und diese gelte es zu bewahren. „In den vergangenen Tagen wurden – aus Sicherheitsgründen – bereits genügend Grundechte der ÖsterreicherInnen eingeschränkt. Überwachungsmaßnahmen gehen aber eindeutig zu weit!“, appelliert der Landesgeschäftsführer an die Vernunft des Konzerns und der Regierung.

Trotz Krisenstatus dürften die Datenschutzgrundverordnung sowie der Rechtsstaat auf keinen Fall angezweifelt oder Teile davon aufgehoben werden.


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