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AK OÖ fordert Recht auf Raten-Stundung während der Corona-Krise

Anna Stadler, 25.03.2020 11:50

OÖ. Viele Arbeitnehmer haben wegen der Corona-Krise plötzlich ihren Job verloren. Um diesen entgegenzukommen und ein Überschuldung zu verhindern, fordert die AK OÖ ein Recht auf Raten-Stundung während der Corona-Krise.

Symbolfoto: Wodicka
Symbolfoto: Wodicka

Außergewöhnliche Zeiten erfordern drastische Maßnahmen. Viele Arbeitnehmer haben wegen der Corona-Krise plötzlich ihren Job verloren, andere sind von Kurzarbeit betroffen. Selbst vermeintlich sichere Dienstverhältnisse wurden schon oder werden in absehbarer Zeit beendet. Die damit verbundenen Einkommensverluste führen zu Problemen, weil etwa die Raten für Kredit- oder Leasingverträge nicht mehr beglichen werden können. „Es braucht einen Rechtsanspruch auf Stundung von monatlichen Zahlungen“, fordert AK-Präsident Johann Kalliauer.

Rechtssicherheit gefordert

Positiv ist, dass einige Banken betroffenen Kunden bereits unbürokratisch entgegenkommen – zum Beispiel in Form von Stundungen. Ein gesetzliches Recht darauf oder auf eine vorübergehende Reduzierung der Zahlungsverpflichtungen für Raten besteht jedoch nicht. Jeder Kredit- und Leasingnehmer ist auf individuell zu vereinbarende Kulanzlösungen mit der jeweiligen Bank, der Bausparkasse oder dem Leasingunternehmen angewiesen. „Als Soforthilfe für krisengebeutelte Arbeitnehmer braucht es Rechtssicherheit. Wir fordern daher einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Stundung von monatlichen Zahlungen für Kredit- und Leasingverträge, wenn die Schuldner das wünschen, weil sie wegen der Krise weniger Einkommen haben“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.

Maßnahme für Krisenzeit

Schuldner sollten die Rückzahlung der Verbindlichkeiten für die Dauer des Ausnahmezustandes während der Corona-Krise aussetzen können – beginnend mit Ende März 2020. In diesem Zeitraum dürfen sie nicht verpflichtet werden, ihre Kredit- oder Leasingraten zu begleichen. Für die Dauer der neuen Maßnahmen sollten von den Banken keine Verzugszinsen verrechnet werden und ein allgemeiner Mahn- und Eintreibungsstopp gelten. Zudem sollen Banken oder Leasingfirmen keine Gebühren für die Stundungen in diesen Krisenzeiten geltend machen dürfen.


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