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Land OÖ: Begeleitgesetz gegen Coronakrise

Anna Stadler, 15.04.2020 10:37

OÖ/LINZ. Das Land OÖ stellt mit einem Covid-19-Begleitgesetz gesetzliche Weichen um gegen die Coronakrise vorgehen zu können.

Die Vorlage wird am 23. April dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. (Foto: Weihbold)
Die Vorlage wird am 23. April dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. (Foto: Weihbold)

Covid-19 ist für jede Region eine enorme Herausforderung – gesundheitlich und wirtschaftlich. „Oberösterreichs Linie ist klar und wir tun beides: Die Gesundheit schützen und den Arbeits- bzw. Wirtschaftsstandort unterstützen. Das gibt dem Land und den Menschen eine Perspektive, das hilft Oberösterreich und seinen Menschen, dass wir diese Phase besser bewältigen können“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer. Diese Krise erfordert zudem auf rechtlicher Ebene einige Handlungsschritte und macht in verschiedenen Bereichen des Landesrechts spezifische Anpassungen notwendig. Die oö. Landesregierung trägt nun durch die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs diesem Umstand Rechnung.

Entwurf mit 21 Artikeln

Der Entwurf umfasst 21 Artikel. Er sieht unter anderem ein eigenes Oö. Covid-19-Begleitgesetz vor. Dieses enthält etwa Regeln über die Verlängerung bzw. die Hemmung bestimmter Fristen. „Damit können unnötige Härten für betroffene Bürger vermieden werden, da in der gegenwärtigen Covid-19-Krisensituation die Möglichkeiten der Bevölkerung begrenzt sind, ihren üblichen Verpflichtungen nachzukommen“, erklärt Stelzer.

Videokonferenzen für Gemeinderatssitzungen

Darüber hinaus soll die Handlungsfähigkeiten von Kollegialorganen – wie Stadtsenaten, Gemeinderäten und ihren Ausschüsse, etc. – gewährleistet bleiben. Aus diesem Grund sieht dieses Begleitgesetz unter anderem Erleichterungen für deren Sitzungen, etwa durch Abhaltung von Videokonferenzen, vor.

Kinderbetreuung geregelt

Die Vorlage der Landesregierung enthält zudem einige spezifische landesgesetzliche Anpassungen in verschiedensten Bereichen: So passt sie etwa die allgemeinen Fördervoraussetzungen für die Kinderbetreuungseinrichtungen an und stellt klar, dass der Landesbeitrag durch Veränderungen in der Anzahl der Gruppen oder eine Änderung der Öffnungszeiten, die auf Grund der behördlichen Maßnahmen wegen Covid-19 erforderlich werden, nicht verringert wird. „Die Gemeinden können sich auf das Land verlassen und mit der vollen Förderhöhe rechnen, stellt der Landeshauptmann klar.

Gesetzesentwurf enthält Teile des OÖ Unterstützungspakets

Die Covid-19-Krise trifft die Wirtschaft stark – mit besonderer Härte sind die Branchen Tourismus, Gastronomie, Unterhaltung und Freizeit betroffen. Aus diesem Grund sind auch Teile des 580 Millionen Euro schweren OÖ Unterstützungspakets in der Vorlage der Landesregierung enthalten – konkret die Befreiung vom Tourismusbeitrag 2020.

Die Befreiung des Tourismusbeitrages für das Jahr 2020 ergibt eine spürbare finanzielle Entlastung für rund 29.000 Betriebe. Damit werden Unternehmer, die von der aktuellen Krise besonders getroffen sind, in einem Gesamtausmaß von rund elf Millionen Euro entlastet.

Um den Tourismusverbänden aber nicht gleichzeitig die finanzielle Basis zu entziehen, wird vorgesorgt, dass diese vom Land OÖ nicht rückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß der Erträge des Vorjahres erhalten.

Bestimmungen befristet

Die Bestimmungen der Vorlage der Landesregierung sind überwiegend mit 31. Dezember 2020 befristet. Die Regierungsvorlage soll in der Sitzung der oö. Landesregierung am 20. April beschlossen werden, dem oö. Landtag wird sie am 23. April zur Beschlussfassung vorgelegt.

 


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