Bund schnürt 500 Millionen Euro -"Wirte-Paket"
WIEN/OÖ/NÖ. Ab kommenden Freitag, 15. Mai, darf die Gastro wieder aufsperren. Mit einem Wirte-Paket in Höhe von 500 Millionen Euro will der Bund die heimische Gastronomie zusätzlich unterstützen. Heute, 11. Mai, wurden die Details bekannt gegeben. Im Mittelpunkt steht die steuerliche Entlastung, die Maßnahmen gelten ab 1. Juli.

„Die Gastronomie ist Teil der österreichischen Identität und Seele, sie macht unser Land aus. Wir wissen, dass es mit der Öffnung alleine nicht erledigt ist. Der Konsum wird nicht sofort wieder auf 100 Prozent anspringen, es ist weiterhin eine schwierige Phase für die Gastronomie, Wirtshäuser und den Tourismus“, so Bundeskanzler Sebastian Kurz. Zusätzlich zur Möglichkeit der Kurzarbeit und dazu, dass 75 Prozent der Betriebskosten durch die Republik ersetzt werden, kommt ein „Wirtshaus-Paket“ im Umfang von 500 Millionen Euro.
Steuerlich entlasten
Das „Wirtshaus-Paket“ solle den Konsum ankurbeln und die Wirte vor allem steuerlich entlasten. Maßnahmen sind etwa die Senkung der Mehrwertsteuer auf antialkoholische Getränke bis zu Ausweitung der Pauschalierung, um Gasthäuser im ländlichen Raum zu unterstützen. „Die Möglichkeit besteht ganz klar, mit steuerlichen Maßnahmen Erleichterungen zu schaffen – hier können wir unkompliziert unterstützen“, so auch Vizekanzler Werner Kogler.
Das Wirte-Paket im Detail
41.000 Betriebe sind in Österreich betroffen, zusätzlich 145.000 Mitarbeiter sollen direkt profitieren. Das Paket tritt mit 1. Juli in Kraft. Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger und Finanz-Minister Gernot Blümel erläutern die Details:
- Die Mehrwertsteuer auf alkoholfreie Getränke wird von 20 auf 10 Prozent gesenkt – alkoholische Getränke sind hier aufgrund von EU-Vorgaben nicht möglich. „Wo möglich, wird ab jetzt aber der niedrigste mögliche Steuersatz angesetzt“, so Köstinger. Das entspräche einer Entlastung von rund 200 Millionen Euro, so Blümel.
- Die Obergrenze für pauschalierte Betriebe wird von 255.000 auf 400.000 Euro angehoben – das sei vor allem eine Entlastung für Wirtshäuser im ländlichen Raum
- Es kommen Erleichterungen bei Teilpauschalen mit einem Gesamtvolumen ca. 100 Millionen Euro
- Die Schaumweinsteuer wird gesenkt bzw. generell abgeschafft. Volumen: 25 Millionen Euro
- Die Einstellung von Aushilfskräften wird erleichtert, speziell bei der Versicherung der Aushilfen – das sorge für Entbürokratisierung
- Essensgutscheine für Mitarbeiter werden steuerlich weiter begünstigt - derzeit sind 4,4 Euro steuerfrei, das kann auf 8 Euro erhört werden
- Geschäftsessen können in höherem Ausmaß steuerlich abgesetzt werden, das Ausmaß beläuft sich laut Blümel hier auf rund 25 Millionen Euro
Blümel nennt auch ein Beispiel: Ein Landgasthaus mit 160.000 Euro Jahresumsatz zahlt derzeit 6.260 Euro Steuern, künftig nur mehr 2.390 Euro.
Die Ausweitung der Pauschalierung ist eine dauerhafte Maßnahme „damit die Betriebe Planungssicherheit und Perspektive haben“, so Kurz. Die anderen Maßnahmen sind vorerst für dieses Jahr vorgesehen.
Nachtgastro
Für die Nachtgastro müsse man spezielle Lösungen erarbeiten, weil hier eine andere Situation herrsche wie bei Gasthäusern. Konzepte würden hier erarbeitet, Details würden präsentiert, wenn die Konzepte fertig sind, so Kurz.
Pakte auch für Veranstalter und andere stark betroffene
Kurz und Kogler kündigten heute auch an, maßgeschneiderte Pakete für weitere stark betroffene Branchen zu schnüren, etwa für Reisebüros, Kultur- und Sportveranstalter oder gemeinnützige Organisationen. Hier werde es genauso wie für die Gastro zielgerichtete Pakete geben.


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