Corona-Hilfe für Kunst und Kultur: Land OÖ passt Maßnahmenpaket an
OÖ/LINZ. Das Land OÖ hat die Corona-Hilfsmaßnahmen für Kunst und Kultur in Oberösterreich angepasst und nachgebessert. Dem vorangegangen ist ein Arbeitsgespräch mit Kunstschaffenden. Es gibt einen Sonderfördertopf, eine Ferialjobaktion für Kulturvereine und Verbesserungen im OÖ. Härtefallfonds.
Oberösterreich hat Ende April ein erstes Maßnahmenpaket geschnürt, mit dem Ziel, Kunst und Kultur bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. „Schon damals war klar, dass die Herausforderungen, vor die uns die Corona-Krise stellt, es notwendig machen, alle Maßnahmen laufend zu evaluieren und, wo notwendig, zu adaptieren“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer zu den nun präsentierten Anpassungen.
„Phase 2“
Der Nachbesserung vorangegangen sind ein Arbeitsgespräch mit Kunstschaffenden, Stellungnahmen aus dem Oö. Landeskulturbeirat sowie eine interne Evaluierung, in Phase 2 werde das Land OÖ die Corona-Hilfsmaßnahmen für Kunst und Kultur ergänzen und erweitern, so Stelzer.
Neues Paket mit drei Bereichen
Das neue Maßnahmenpaket für Oberösterreich umfasst drei Bereiche:
- Der Sonderfördertopf „art@home“ ist mit 30.000 Euro dotiert und für Projekte aus den Bereichen darstellende Kunst, Musik, Literatur und bildende Kunst, die aufgrund des Veranstaltungsverbotes während der Corona-Pandemie online präsentiert wurden, gedacht. Pro Projekt kann eine Fördersumme von bis zu 15 Prozent oder maximal 1.000 Euro vergeben werden. Die Antragstellung ist bis Ende September 2020 möglich bzw. je nach Verfügbarkeit der Mittel.
- Ferialjobaktion 2020 für Kulturvereine: Um das Angebot an Ferialjobs zu erhöhen und Kulturvereine bei ihrer Arbeit zu unterstützen, wird die Schaffung von Ferialjobs in oö. Kulturvereinen pro Arbeitsplatz mit maximal 700 Euro gefördert. Für diese Aktion werden 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
- Verbesserungen im OÖ. Härtefallfonds für Einzelpersonen: Die geltenden Förderrichtlinien werden aufgrund der Erfahrungen der ersten Antragsphase angepasst. Darunter fallen Berechtigungen der Beantragung. Auch wenn bereits vonseiten des Bundes Hilfe aus dem Härtefallfonds oder der Künstlersozialversicherung gewährt worden ist, ist eine Antragstellung beim OÖ. Härtefallfonds möglich - sofern die Bundeshilfe unter 917,35 Euro pro Monat liegt. Bis zu diesem Betrag ist eine Aufzahlung möglich, für maximal drei Monate. Ausgeweitet wird auch der Kreis der Anspruchsberechtigten Künstler mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich. Weitere bestehende Kriterien werden vereinfacht oder präzisiert, die Frist für die Antragsstellung von derzeit 30. September wird bis 31. Dezember 2020 verlängert.
„Nach wie vor sehen wir auch im Bereich der Corona-Hilfe von Kunst und Kultur den Bund in der Hauptverantwortung und ich bin froh, dass von Bundesseite nun endlich Bewegung reinkommt. Von Seiten des Landes können und werden wir dort Initiativen setzen, wo die Maßnahmen des Bundes nicht oder zu wenig greifen“, versichert Stelzer.
Die Details zum neuen Maßnahmenpaket werden auf der Homepage des Landes Oberösterreich veröffentlicht.
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