Ab 1. Oktober gilt die neue motorbezogene Versicherungssteuer
OÖ. Ab 1. Oktober ändert sich bei Fahrzeug-Neuzulassungen die Berechnungsmethode für die motorbezogene Versicherungssteuer. Dadurch steigt bei SUVs und größeren Familienfahrzeugen der Preis. Wer ein solches Auto möchte, kann der Teuerung zuvorkommen, bei anderen Fahrzeugen wird sich eher abwarten auszahlen.
Bei der neuen motorbezogenen Versicherungssteuer wird für die Berechnung nicht nur die Leistung des Verbrennungsmotors in kW, sondern auch der CO2-Ausstoß in g/km herangezogen. „Während kleinere Autos zum Teil sogar etwas günstiger werden, stehen SUVs und Minivans überwiegend vor einer empfindlichen Teuerung“, erläutert Adolf Seifried, Gremialobmann des OÖ Fahrzeughandels.
Neuzulassung vor 1. Oktober
Wer überlegt, sich einen PS-starken Neuwagen mit höheren CO2-Emissionen zu kaufen, sollte sich beeilen. Der höheren Steuer für solche Autos kann man als Autokäufer entgehen, wenn die Neuzulassung vor dem 1. Oktober stattfindet. Obwohl die Hersteller ihre Produktionen wieder hochgefahren haben, können neue Bestellungen aber kaum mehr rechtzeitig geliefert werden. Um allerdings auf die Änderung der motorbezogenen Versicherungssteuer rechtzeitig zu reagieren, haben die heimischen Fahrzeughändler ihre Lager mit SUV-Modellen und Minivans aufgefüllt. „Wer heuer noch einen Neuwagen in diesen Segmenten kaufen möchte, sollte rasch handeln und bis Ende September alles unter Dach und Fach bringen“, empfiehlt Seifried.
Auch abwarten kann sich lohnen
Kommt es durch die Neuerung zu höheren Steuern bei SUVs oder Minivans, so kann es natürlich auch zu bei anderen Wagen zu niedrigeren Steuern kommen. Hier gilt vor allem: Je ökologischer das Fahrzeug, desto niedriger die Steuer. Wie hoch die Steuerlast durch NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer für Autos und Motorräder nach der alten und der neuen Regelung wäre und ob es sich lohnt, zu warten, kann man zum Beispiel auf der Homepage des ÖAMTC ausrechnen.
Impulse für die E-Mobilität
Wollen Unternehmen ihren Fuhrpark auf Elektroautos umrüsten, gibt es nun ein noch nie dagewesenes Paket. „Keine Normverbrauchsabgabe, kein Sachbezug, der Vorsteuerabzug bis zu einem Anschaffungswert von 40.000 Euro brutto und die auf 3.000 Euro verdoppelte E-Förderung des Staates sind starke Argumente. Hinzu kommt ab 1. September die „aws Investitionsprämie“ in Höhe von bis zu 14 Prozent für reine Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybride und Range Extender“, so Seifried.
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