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LINZ. Im Juli verhängte die Landespolizeidirektion Linz eine Geldstrafe aufgrund einer nicht angemeldeten Versammlung für einen autofreien Hauptplatz. Dagegen erhob der Organisator beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde. Dieses entschied nun, dass die verhängte Strafe herabgesetzt wird.

Im Juli wurde eine nicht angemeldete Versammlung für einen autofreien Hauptplatz in Linz durchgeführt. Das Landesverwaltungsgericht hat die Geldstrafe für die Veranstalter jetzt bestätigt (Symbolbild). (Foto: Volker Weihbold)

Im Juli untersagte die Landespolizeidirektion Linz eine angezeigte Veranstaltung für einen autofreien Hauptplatz. Mehrere Personen hatten sich getroffen und gemeinsam Fotos mit Transparenten und Schildern aufgenommen. Gegen die verhängte Geldstrafe erhob der Organisator Beschwerde. Als Argumente beim Landesverwaltungsgerichtshof brachte er vor, dass es sich um eine Spontanversammlung gehandelt habe und das Ereignis nur wenige Minuten gedauert hätte.

Die kurze Dauer war strafmildernd

Das Landesverwaltungsgericht prüfte die Verfahrensunterlagen und kam jetzt zum Ergebnis, dass die Strafe zu bestätigen ist. Das Versammlungsgesetz sieht vor, dass Veranstaltungen mindestens 48 Stunden vor Beginn der Versammlungsbehörde gemeldet werden müssen. Das war hier nicht der Fall. Die kurze Dauer der Versammlung konnte hingegen insofern berücksichtigt werden, dass die Geldstrafe auf 150 Euro reduziert wurde. Der Beitrag zu den Kosten des Verwaltungsverfahrens beträgt für die Veranstalter 15 Euro.


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