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OÖ/WIEN. Die Corona-Sonderbetreuungszeit wird auf vier Wochen ausgeweitet, zudem kommt ein Rechtsanspruch. Darauf hat sich die Bundesregierung mit den Sozialpartnern geeinigt. Ein entsprechender Initiativantrag wird heute (5. November) in der Nationalrats-Sondersitzung eingebracht.

 (Foto: Sorapop Udomsri/Shutterstock.com)
(Foto: Sorapop Udomsri/Shutterstock.com)

Die Sonderbetreuungszeit gilt ergänzend zum Pflegeurlaub, um Kinder oder Pflegende betreuen zu können. Gab es diese Sonderbetreuungszeit bislang für drei Wochen, soll sie nun für vier Wochen in Anspruch genommen werden können. Sie gilt auch für die Betreuung von Kindern in Quarantäne.

Zudem kommt Rechtsanspruch. Bisher musste der Arbeitgeber zustimmen, mit der Änderung ist die Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr nötig.

Kosten werden voll übernommen

Eine Änderung gibt es auch bei den Kosten für die Dienstgeber. Im Frühjahr wurde vom Staat bis zu ein Drittel der Kosten übernommen, im Herbst 50 Prozent, mit der neuen Regelung refundiert der Bund nun voll, der Arbeitgeber kommt die Kosten für das Entgelt zu 100 Prozent ersetzt.

Die Neuregelung gilt rückwirkend mit 1. November und bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.

„Brisante Thematik“

Forderungen nach einem Rechtsanspruch kamen zuvor vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB), auch aufgrund von immer mehr geschlossenen Klassen und Kindern in Quarantäne und dem aktuellen zweiten Lockdown. „Wir haben aus dem Betreuungschaos im Frühjahr gelernt, dass Kinderbetreuung, Distance Learning und Home-Office einfach nicht vereinbar sind. Da rede ich noch gar nicht von all jenen Eltern, die gar nicht die Möglichkeit haben, von zuhause zu arbeiten“, so ÖGB-Frauenvorsitzende Elfriede Schober vor der nun kommenden Rechtsanspruch. Denn zwar sei die Sonderbetreuungszeit eine tolle Sache, „wenn aber der Arbeitgeber Njet sagt, haben die Beschäftigten genau gar nichts davon.“


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Isabeja
Isabeja
08.11.2020 13:32

Gemeindebedienstete

Gilt NICHT für Gemeindebedienstete (Kindergartenhelferinnen,..).. Die müssen schauen, wo sie ihre Kinder im Fall der Fälle unterbringen, weil sie vielleicht auch während des Lockdowns im Frühjahr ihren ganzen Jahresurlaub schon aufbrauchen mussten.. :(