Reparieren statt wegwerfen: Reparaturbonus startet wieder
OÖ. Elektrogeräte nicht wegwerfen, sondern reparieren lassen - das schont den Geldbeutel und die Umwelt und stärkt auch die heimische Wirtschaft. Das Umweltressort des Landes OÖ startet daher den erfolgreichen Reparaturbonus wieder. Wird ein großes Haushaltsgerät wie ein Geschirrspüler oder aber auch ein Smartphone kaputt, übernimmt das Land OÖ einen Teil der Reparaturkosten. Der Reparaturbonus startet Anfang 2021 wieder.
Von September 2018 bis Dezember 2019 gab es in OÖ bereits das Sonderförderprogramm „Reparaturbonus – Reparaturdienstleistungen bei Elektrogeräten“. Vom Land OÖ wurden dabei für Privatpersonen 50 Prozent der Reparaturkosten (maximal 100 Euro), von haushaltsüblichen Elektrogeräten gefördert.
„Mit dem ersten Reparaturbonus haben wir gesehen, wie viel dieser Förderanreiz bewegen kann. Menschen denken an die Option der Reparatur, freuen sich über den Bonus und etliche Unternehmen haben sich neu dazu entschieden, in die Reparatur einzusteigen. Damit konnten wir einen beachtlichen Impuls für die regionale Wirtschaft geben und 'Reparieren statt Wegwerfen' als wichtige Umwelt- und Klimaschutzmaßnahme in die Köpfe der Menschen bringen“, freut sich Klima-Landesrat Stefan Kaineder.
Mit Fördermitteln in der Höhe von 755.890 Euro wurde bei der ersten Phase die Reparatur von 10.960 Elektrogeräten finanziell unterstützt. Rund 260 Tonnen Elektroschrott wurden eingespart.
Der erste Reparaturbonus des Landes wurde nun evaluiert und wird in adaptierter Form neu aufgelegt.
Mehr ökologischer Steuerungseffekt: Bonus für Großgeräte, aber auch Smartphones
Beim neu aufgelegten Bonus soll nun durch bewusste Auswahl der förderfähigen Haushaltsgeräte ein hoher ökologischer Effekt und die Vermeidung von Elektroschrott erzielt werden. Gefördert werden daher künftig die Reparatur von Großgeräten wie Elektro-Kochherd bzw. -Backofen, Fernsehgeräte, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte oder Waschmaschinen.
Außerdem enthalten: Eine Förderung für die Reparatur von Smartphones.
Hürden beseitigt
Nach der Evaluierung beseitigt wurden auch einige Hürden. Der Online-Antrag wurde vereinfacht, es fällt die Vier-Wochen-Frist, innerhalb derer die Rechnung einzureichen war, weg. Die Frist wurde auf Dauer der Förderperiode erweitert. Die Rechnung für eine Reparatur im Februar 2021 kann somit zum Beispiel bis zum Dezember 2021 eingereicht werden.
Klar und transparent festgelegt ist nun auch, welche E-Geräte gefördert werden. Auch die Einschränkung auf eine Reparatur pro Haushalt ist gefallen – ab 2021 kann jedes förderungsfähige Gerät von einem Haushalt bis zum Ende der Förderperiode eingereicht werden.
Rechnungen ab 4. Jänner einreichen
500.000 Euro wurden für den Reparaturbonus 2021 budgetiert, bei Bedarf soll aufgestockt werden, so Kaineder. Einreichen kann man seine Rechnungen online ab dem 4. Jänner, auch rückwirkend für Reparaturen, die im Dezember 2020 durchgeführt wurden.
Reparaturführer
Wohin man sich wenden kann, wenn ein Haushaltsgerät kaputtgeht, listet der Reparaturführer Oberösterreich auf. Konsumenten finden hier gezielt und einfach geeignete Betriebe in der Region, die Geräte reparieren.
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