Jahrelanger Prozess endet zugunsten des Bündnisses Linz gegen Rechts
LINZ/WIEN. Vor mehr als vier Jahren organisierte das Bündnis Linz gegen Rechts eine Demonstration gegen eines der größten rechtsextremen Vernetzungstreffen im deutschsprachigen Raum. Dabei entstand ein Sachschaden auf einem Gebäude. Am 1. März 2021 wies der Oberste Gerichtshof die Schadenersatzklage des Inhabers des Lokals „Josef das Stadtbräu“ und des Kaufmännischen Vereins in Linz ab.
Am 29. Oktober 2016 organisierte das Bündnis Linz gegen Rechts eine Demonstration gegen ein rechtsextremes Vernetzungstreffen in Linz. Beteiligt waren auch die Sozialistische Jugend Oberösterreich (SJ OÖ) und die Kommunistische Jugend Österreichs (KJÖ). Ungefähr 3.000 Menschen nahmen an der Demonstration teil und setzten laut den Veranstaltern damit „ein wichtiges Zeichen für ein solidarisches Miteinander gegen Rassismus und rechte Hetze“. Dieses Zeichen hatte jedoch einen jahrelangen Prozess zur Folge. Während des Demonstrationszuges entstand ein Sachschaden auf einem Gebäude entlang der Route. Die Person konnte jedoch weder im Vorhinein von der Polizei gestoppt noch im Nachhinein identifiziert werden. Der Inhaber des Lokals „Josef das Stadtbräu“ und der Kaufmännische Verein Linz klagten daraufhin die Veranstalter der Demonstration.
Bezirksgericht Linz sprach Schadenersatz zu, Urteil wurde aber wieder aufgehoben
Während das Bezirksgericht Linz den Klägern in erster Instanz Schadenersatz inklusive Prozesskosten in der Höhe von 23.263,45 Euro zusprach, hob das Landesgericht Linz das Urteil auf. Die klagenden Parteien wurden schuldig befunden, den beklagten Parteien die Kosten des Verfahrens und des Berufungsverfahrens zu ersetzen. Das Berufungsgericht stelle fest, dass „keine Rechtsprechung zu Demonstrationsschäden im Zusammenhang mit angemeldeten und grundsätzlich friedlich verlaufenden Demonstrationen bestehe“. Diese Entscheidung versuchten die Kläger in weiterer Folge vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) zu bekämpfen.
OGH bestätigte Urteil
Der OGH bestätigte das Urteil und übermittelte es am 1. März 2021 an die beklagten Jugendorganisationen. Das Urteil wird unter anderem damit begründet, dass eine Haftung des Veranstalters bei friedlicher Demonstration für fremde Sach- und Personenschäden nur dann infrage komme, wenn überhaupt keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen würden. Das sei hier nicht der Fall gewesen. Die Organisation habe den Vorgaben der Polizei entsprochen, auch eine große Anzahl an Ordnern sei bestellt worden. Eine Beitragstäterschaft der Jugendorganisationen sei ebenfalls nicht festzustellen.
„Unser jahrelanger Kampf vor den Gerichten hat sich ausgezahlt: Das OGH-Urteil ist ein wichtiger Sieg für die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit. Dieser rechtswirksame Urteilsspruch ist richtungsweisend für alle zukünftigen Demonstrationen in Österreich – denn schlussendlich konnten wir damit verhindern, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Frage des Geldbeutels wird“, zeigen sich die damaligen Demonstrationsanmelder Nina Andree (Landesvorsitzende der SJ OÖ) und Raffael Schöberl (bis März 2020 Bundesvorsitzender der KJÖ) erleichtert.
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