OÖ. Der Unterausschuss zur Novelle des Hundehaltegesetzes in OÖ hat am Donnerstag seine Arbeit beendet, die noch offenen Punkte wurden geklärt, die Gesetzesnovelle ist beschlussfertig. Am 1. September soll es in Kraft treten.
Das neue Hundehaltegesetz in OÖ wurde lange und heftig diskutiert, die offenen Punkte zur Versicherung, zu Art und Umfang des Sachkundenachweises und zur Ermächtigung der Gemeinde, spezielle Regelungen für öffentliche Orte zu erlassen, wurden nun final geklärt. Das Gesetz werde im nächsten Landtag zur Beschlussfassung eingebracht und mit 1. September dieses Jahres in Kraft treten, teilt Landesrat Wolfgang Klinger (FPÖ)mit.
„Was mit einer Diskussion über eine Rasseliste begann und deshalb im Begutachtungsverfahren eine wahre Flut von Einwendungen gebracht hat, ist nun zu einem Gesetzesentwurf geworden, welcher zu einer verbesserten Ausbildung der Halter, zu einer praktikablen Vollziehung und letztlich vor allem zu mehr Sicherheit führt. Durch den verbesserten und erweiterten Sachkundenachweis wird die eingehende Beschäftigung mit dem Wesen des Hundes vor das bloße Halten desselben gestellt. Eine intensive Beziehung zwischen Hund und Herrl oder Frauerl fördert das Tierwohl und bringt mehr Sicherheit“, freut sich Klinger.
OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel unterstreicht: „Dank der Einbindung namhafter Experten und den unzähligen Stellungnahmen konnte ein Paket mit Hausverstand geschnürt werden – für ein sicheres Zusammenleben von Mensch und Tier und zum Schutz von Hunden. Die eingebrachten Stellungnahmen haben das Gesetz sehr zum Positiven verändert und es ist auch erfreulich, dass sich letzten Endes alle Parteien eingebracht haben.“
Schwerpunkt Ausbildung
Der Fokus des Gesetzes liegt auf der Verbesserung der Ausbildung der Hundehalter, die den Kurs auch mit Prüfung und vor Hundehaltung abzuschließen haben werden. Auch punkto Versicherung wurde ein wesentlicher Schritt gesetzt. Zukünftig sind Versicherungsunternehmen verpflichtet es der Gemeinde zu melden, wenn ein Hundehalter seine Prämie nicht eingezahlt hat und somit keine Haftpflichtversicherung mehr für den Hund besteht.
Als entscheidende Veränderung sieht Dörfel die Verschränkung von Hunderegister und Heimtierdatenbank des Bundes. „Künftig sind Tiere bei der Anmeldung automatisch in der Datenbank eingetragen. Dies schafft für Hundehalter eine maßgebliche Verwaltungsvereinfachung und erleichtert Behörden das Auffinden von Hunden.“
Mehr Handhabe für Gemeinden
Vereinbart wurde zudem mehr Entscheidungskraft für die Gemeinden. Vor der heutigen Unterausschusssitzung konnte von den Gemeinden nur innerhalb des Ortsgebiets Regeln zur Beschränkung des Mitführens von Hunden erlassen können. Diese Regeln wurden im Unterausschuss auf Initiative der SPÖ im Einvernehmen mit allen Fraktionen auf das gesamte Gemeindegebiet ausgeweitet. Regelungsmöglichkeiten sind konkret etwa Leinen- und Maulkorbpflicht bis hin zu einem kompletten Verbot des Mitführens von Hunden in einem bestimmten Bereich.
SPÖ-Klubvorsitzender Michael Lindner dazu: „Die Gemeinden kennen die Situation vor Ort am besten und sollen deshalb auch darüber entscheiden können. Diese Änderung wurde in den Entwurf aufgenommen, dafür bedanke ich mich bei allen Fraktionen auch im Interesse der Gemeinden und der Familien.“ Auch die Qualitätsoffensive bei der Ausbildung der Hundehalter beurteilt Lindner positiv und kündigt eine Zustimmung der SPÖ zur Gesetzesnovelle an.
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