LINZ. Flüssiggas wird an vielen Arbeitsplätzen, auf Baustellen oder in Werkstätten verwendet. Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, raten die Experten der AUVA-Landesstelle Linz, sich mit den Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Flüssiggas auseinanderzusetzen.
Flüssiggas ist brennbar und wird in Kombination mit dem Sauerstoff aus der Luft zu einem explosiven Gemisch. Daher besteht besondere Gefahr bei Undichtheiten einer Gasflasche.
Richtige Lagerung
Ein wesentlicher Punkt beim sicheren Umgang mit Gas ist die richtige Lagerung. Bis zu einem Lagergewicht von 15 kg ist auf die generellen Lagerverbote der Flüssiggasverordnung §18 zu achten. Diese sehen ein Lagerverbot für unter Erdniveau liegende Räume wie Keller vor, da sich das Gas dort ansammeln und schlecht entweichen kann.
Ab 15 kg sind zusätzlich zur Flüssiggasverordnung die landesrechtlichen Bestimmungen zu beachten bzw. ist ein Genehmigungsverfahren einzuleiten. Volle Gasflaschen dürfen nur stehend gelagert werden, leere Gasflaschen können auch liegend gelagert werden, müssen aber gegen Wegrollen gesichert sein.
Für die richtige Lagerung müssen eigene Explosionsschutzzonen und Brandschutzzonen eingehalten werden, die mit Schildern zu kennzeichnen sind.
Da im privaten Bereich keine Vorschriften für den Umgang mit Gasflaschen gelten, rät Dr. Erhard Prugger, Vorsitzender der AUVA-Landesstelle Linz: „Die in den Betrieben geltenden Sicherheitsstandards sind sehr wirkungsvoll. Seit den 1990er-Jahren konnte die Zahl der Arbeitsunfälle halbiert werden. Wer dieses Sicherheitswissen, das am Arbeitsplatz ganz selbstverständlich ist, auch in der Freizeit, zum Beispiel bei der Verwendung von Gasgrillern umsetzt, schützt sich und andere.“
Die 3 wichtigsten Tipps für den sicheren Umgang mit Gasflaschen
- Prüfen Sie die Schläuche und Dichtungen vor Inbetriebnahme auf Lecks oder Risse.
- Lagern Sie Gasflaschen nicht im Keller, Flüssiggas ist schwerer als Luft und kann sonst nicht so gut entweichen.
- Volle oder halbvolle Gasflaschen nur stehend lagern, nicht im Liegen.
AUVA-Service
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