AUVA-Sicherheitstipp: Hubarbeitsbühne als Alternative zur Leiter
LINZ. Mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen können Arbeiten in der Höhe sicher durchgeführt werden. Bei einer Vielzahl von Arbeitseinsätzen, wie zum Beispiel bei der Gebäudereinigung, sind sie die perfekte Alternative zu Leitern und Gerüsten und tragen dazu bei, Arbeitsunfälle zu verhindern. Auch im privaten Gebrauch, wie etwa beim Hecken- oder Baumschneiden im Garten, können sie die Leiter ersetzen.
Um Unfälle zu vermeiden, ist es wichtig zu wissen, welche Anwendungen für Hubarbeitsbühnen verboten sind: Sie dürfen nicht als Kran benutzt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass die Arbeitsbühne umkippt. Der Aus- und Einstieg in die ausgefahrene Hubarbeitsbühne ist ebenfalls untersagt, sie darf nur am Boden betreten werden. Des Weiteren ist das Anbringen von Aufbauten, wie zum Beispiel von einem Regenschutz, verboten.
„Unser Ziel ist, dass jeder beim Arbeiten sicher und gesund bleibt. In unseren Beratungen setzen wir daher auf die beiden wesentlichen Faktoren zur Unfallvermeidung: Erstens, sichere Verhältnisse schaffen und zweitens, sich auch sicher verhalten. So kann man sich vor Verletzungen schützen und die eigene Lebensqualität erhalten“, erläutert Marina Pree-Candido, Direktorin der AUVA-Landesstelle Linz.
Die Top 3 Sicherheitstipps der Experten der AUVA-Landesstelle Linz
- Boden freimachen: Für einen tragfähigen und stabilen Untergrund sorgen, da sonst die Gefahr des Umkippens besteht.
- Sich an den Anschlagpunkten der Hubarbeitsbühne mit einer Absturzsicherung festmachen, um das Risiko des Rausfallens aus dem Korb zu minimieren.
- Immer im Team arbeiten: Die Person am Boden kann im Ernstfall Notfallmaßnahmen einleiten und sollte sich deshalb auch mit der Bedienung der Hubarbeitsbühne auskennen.
AUVA-Service
- Vielfältige Präventionsangebote
- Schnelle Rechtsauskünfte, Beratung und Unterstützung nach einem Arbeitsunfall
- Schutz vor Schadensersatzforderungen für Arbeitgeber
- Spitzenbehandlung in eigenen UKH und Reha-Zentren
- Angebote zur beruflichen Rehabilitation und Umschulung
- Leistung von finanziellen Entschädigungen
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