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Wahlen 2021: Das muss bei der Briefwahl beachtet werden

Anna Stadler, 19.09.2021 08:38

LINZ. Am 26. September wählt Oberösterreich seine Vertreter auf Landesebene. Zudem wählen die Linzer ihren Gemeinderat und Bürgermeister. All jene die an diesem Sonntag nicht in ein Wahllokal gehen können, haben die Möglichkeit ihre Stimme mittels Briefwahl abzugeben. Tips informiert, was es dabei zu beachten gibt.

Symbolfoto (Foto: Wodicka)
Symbolfoto (Foto: Wodicka)

Die oberösterreichischen Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen finden am Sonntag, 26. September 2021, statt. Viele Linzer machen dabei schon vorab von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und geben ihre Stimme per Briefwahl ab. Für die Briefwahl wird die Wahlkarte benötigt. Diese kann online oder vor Ort am Vorplatz des Neuen Rathauses beantragt werden.

Drei Stimmzettel

Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert, in dem sich für österreichische Staatsangehörige drei amtliche Stimmzettel (lila: Landtag; weiß: Gemeinderat; beige: Bürgermeister) sowie zwei Wahlkuverts (lila: Landtag; grau: Gemeinderat und Bürgermeister) befinden. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union sind nicht für den Landtag wahlberechtigt, wählen daher nur Gemeinderat und Bürgermeister und erhalten daher nur zwei amtliche Stimmzettel (weiß und beige) sowie ein graues Wahlkuvert.

Mittels Briefwahl richtig wählen

Um per Briefwahl seine Stimme abzugeben sind folgende Schritte zu beachten:

  1. amtlichen Stimmzettel ausfüllen.
  2. den lila Stimmzettel in das beiliegende lila Wahlkuvert (Landtagswahl) beziehungsweise den weißen und beigen Stimmzettel in das beiliegende graue Wahlkuvert (Gemeinderats- und Bürgermeisternenwahl) legen.
  3. das Wahlkuvert beziehungsweise die Wahlkuverts in die Wahlkarte geben und diese verschließen.
  4. rechts unten auf der Wahlkarte die eidesstattliche Erklärung unterschreiben.
  5. die unterschriebene Wahlkarte so bald als möglich zur Post geben oder bei der Abgabestelle, welche sich am Vorplatz des Neuen Rathauses bei den Wahlkartencontainern (bis 24. September, 12 Uhr) befindet, abgeben.

Die zur Briefwahl verwendete Wahlkarte muss am Wahltag bis spätestens 16 Uhr eingelangt sein, ansonsten kann sie nicht berücksichtigt werden.

Weitere Details zur Abgabe von Briefwahlkarten gibt es unter:

https://www.linz.at/politik/wahl.php

Sie können die Wahlkarte zur Briefwahl nutzen. Die Hinweise zur Ausübung der Briefwahl sind auch direkt auf der Wahlkarte zu finden.

Gemeinderatswahl: Drei Vorzugsstimmen möglich

Der Bürgermeister wird mit einem beigen Stimmzettel in der Größe A4 gewählt. Der Stimmzettel für den Gemeinderat ist weiß und ebenfalls in der Größe A4. Das dazugehörige Wahlkuvert, in welches beide Stimmzettel kommen, ist grau. Die Stimme für eine Partei beziehungsweise für einen Kandidaten ist nur dann gültig, wenn eindeutig erkennbar ist, welche Partei bzw. welcher Bewerber gewählt wurde (z.B. durch Ankreuzen). Jedenfalls muss der Wille der Wähler klar feststellbar sein.

Bei der Gemeinderatswahl kann zudem noch drei Bewerber eine Vorzugsstimme gegeben werden. Die Namen der Kandidaten müssen an der dafür vorgesehenen Stelle eingetragen werden. Nicht gültig wäre, eine bestimmte Partei zu wählen und die Vorzugsstimme an einen Kandidaten einer anderen Partei zu vergeben.

Landtagswahl: Zwei Vorzugsstimmen möglich

Ein weiterer Stimmzettel in der Wahlkarte ist für die Landtagswahl vorgesehen. Dieser ist lila und hat das Format A2, ist somit wesentlich größer als die anderen beiden Stimmzettel. Passend dazu gehört das lila Wahlkuvert. Hinsichtlich der Gültigkeit ist wie bei der Gemeinderatswahl hauptsächlich von Bedeutung, dass am Stimmzettel der Wählerwille durch eine klare Kennzeichnung eindeutig erkennbar ist.

Für die Wahl des oö. Landtags können die Wähler darüber hinaus zwei Vorzugsstimmen vergeben –– eine auf der Landesparteiliste – eine auf der Wahlkreisliste. Dazu einfach den Kandidaten der jeweiligen Partei ankreuzen. Auch auf Landesebene ist es nicht möglich, die abgegebene Stimme an zwei verschiedene Parteien aufzusplitten.


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