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Schiedstelle der Ärztekammer OÖ: 18,5 Millionen Euro für Patienten

Nora Heindl, 13.10.2021 12:26

OÖ. Seit 30 Jahren setzt sich die Schiedsstelle der Ärztekammer OÖ für Ärzte und Patienten bei der Klärung von Behandlungszwischenfällen ein. Das Ziel: Beschwerden von Patienten klären und eine außergerichtliche Einigung herbeiführen. Insgesamt konnten Zahlungen in der Höhe von 18,517 Millionen Euro an die Patientinnen und Patienten geleistet werden.

 (Foto: Ju Jae-young/Shutterstock.com)
(Foto: Ju Jae-young/Shutterstock.com)

Was 1991 begann, ist längst zu einem unverzichtbaren Erfolgsmodell geworden. Denn mit der Klärung von Behandlungszwischenfällen in der Schiedsstelle der OÖ-Ärztekammer konnten langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden. In den vergangenen 30 Jahren wurden in 745 Sitzungen 5430 Beschwerden behandelt, in deren Folge bisher insgesamt 18.517.258 Euro an Zahlungen an die Patienten geleistet wurden.

Die Zahl der Beschwerden hat sich mittlerweile auf 100 bis 150 pro Jahr eingependelt. Das Verfahren in der Schiedsstelle ist für Patienten kostenlos und passiert ohne Intervention von Funktionären. „In der Schiedsstelle werden berechtigte Anliegen der Patientinnen und Patienten behandelt. Ihnen geht es nicht vorrangig ums Geld, sie wollen in erster Linie gesund werden. Daher kommt es oftmals zum Ergebnis, dass der Arzt eine weiterführende Behandlung anbietet“, erklärt Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer für Oberösterreich.

„Hauptgrund für die Einrichtung der Schiedsstelle war es, dass durch eine Gerichtsverhandlung das so wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zerstört wird. In der Schiedsstelle können beide Parteien hingegen über fehlgeschlagene Behandlungen reden“, weiß Kammeramtsdirektor Felix Wallner. „Wichtig waren auch immer die Gespräche mit Rechtsträgern, Versicherungen und Vertretern der Patientinnen und Patienten. Diese Zusammenarbeit funktioniert sehr gut und professionell“, sagt Maria Leitner, Bereichsleiterin Ärzterecht und Schiedsstellen in der OÖ-Ärztekammer.

Ablauf bei Behandlungszwischenfällen

Hat ein Patient das Gefühl, dass bei der Behandlung ein Fehler passiert ist, kann er sich mit einer schriftlichen Beschwerde an die Schiedsstelle wenden. Diese holt anschließend das Einverständnis des Patienten zur Einsichtnahme in die Krankengeschichte durch alle Beteiligten ein.

Es folgt eine Sitzung vor der Kommission der Schiedstelle. Bei dieser kann der Patient seine Beschwerde vorbringen, dann wird der Arzt angehört. Die Kommission selbst setzt sich aus einem unabhängigen, pensionierten Richter als Vorsitzenden und zwei Beisitzern (einem medizinischen Sachverständigen und einem im Medizinrecht versierten Juristen) zusammen.

Hat der ärztliche Gutachter seine Meinung abgegeben, wird gemeinsam mit den Vertretern der Rechtsträger, der Versicherungen und/oder Patienten-Vertretern an einer Lösung gearbeitet. Diese kann vielfältig sein und reicht etwa von einer Entschädigung bis zu einer weiterführenden Behandlung oder der Beendigung der Angelegenheit.


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