NoVA, Firmenwagen, Klimabonus: Das ändert sich 2022 für Autofahrer
Ö/OÖ/NÖ. Zahlreiche Änderungen bringt das Jahr 2022 für Kraftfahrer. So gelten mit 1. Jänner Neuerungen bei der NoVA. Mit der ökosozialen Steuerreform kommt es ab Juli zu steigenden Spritpreisen, dafür kommt der Klimabonus. Verschärfung kommen auch bei privater Dienstwagennutzung. Die neuen Regeln im Überblick, zusammengefasst von den Experten der Mobilitätsclubs ÖAMTC und ARBÖ.
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) – die unter anderem einmalig für Neufahrzeuge zu zahlen ist – wird weiterhin Jahr für Jahr teurer. Schon mit 1. Jänner 2022 steigt sie für alle neuen Pkw, die mehr als 109 Gramm an CO₂ pro Kilometer emittieren. Zur Orientierung: Dies entspricht einem Normverbrauch von rund vier Litern Diesel oder fünf Litern Benzin auf 100 Kilometer. In den Fällen, in denen es teurer wird, steigt der NoVA-Satz um einen Prozentpunkt. Das bedeutet bei einem Auto um 30.000 Euro netto in der Regel ein Plus von 300 Euro.
Für verbrauchsstärkere Autos wird es zusätzlich teurer: 2022 müssen alle Pkw, die mehr als 185 Gramm CO₂ je Kilometer ausstoßen, einen Malus bezahlen (2021 lag der Grenzwert bei 200 Gramm CO₂ je Kilometer). Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund sieben Liter Diesel oder rund acht Liter Benzin. Zusätzlich dazu zahlt man 2022 einen Malus von 60 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert (2021 50 Euro).
Zusätzlich wird der Maximal-Steuersatz für die prozentuelle NoVA bei Pkw mit Jahresbeginn auf 60 Prozent angehoben. Bereits Mitte 2021 ist diese Deckelung von 32 auf 50 Prozent erhöht worden. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund 14 Litern Diesel oder rund 16 Litern Benzin – also beinahe dreimal so viel wie ein durchschnittlicher neuer Verbrenner.
Wer für ein Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen hat, ist von diesen Erhöhungen nicht betroffen, sofern das Fahrzeug vor dem 1. April 2022 geliefert wird.
Außerdem wird die Übergangsregelung für die Erhöhungen von Mitte 2021 Corona-bedingt verlängert: Wer vor dem 1. Juni 2021 noch einen unwiderruflichen Kaufvertrag für ein neues Fahrzeug unterschrieben hat, das bis dato nicht geliefert wurde, hat dafür noch länger Zeit bekommen. Wenn die Lieferung vor dem 1. Mai 2022 erfolgt, kann noch die Rechtslage vom ersten Halbjahr 2021 angewandt werden. Bei Klein-Lkw bedeutet das z.B., dass keine NoVA gezahlt werden muss.
Das Finanzministerium stellt erstmalig einen öffentlich zugänglichen Rechner zur Verfügung, mit dem Konsumenten im kommenden Jahr selbst ausrechnen können, wie hoch die NoVA wäre, wenn sie zum Beispiel ein Gebrauchtfahrzeug nach Österreich importieren.
Motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) steigt für Erstzulassungen
Die motorbezogenen Versicherungssteuer (mVSt) fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2022 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. Wichtig zu wissen: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts an der Besteuerung.
Ökosoziale Steuerreform und Klimabonus
Ab 1. Juli sollen fossile Brennstoffe mit 30 Euro pro Tonne CO2 besteuert werden. Für Benzin und Diesel ergeben sich somit Mehrkosten von ungefähr 7 beziehungsweise 8 Cent pro Liter. Die Mehrbelastung soll teilweise durch den Klimabonus in Höhe von bis zu 200 Euro proJahr abgefedert werden. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag hängt vom Hauptwohnsitz ab.
Höheres Gesamtgewicht für E-Autos
Ab 1. März 2022 dürfen Besitzer der Führerscheinklasse B Elektrofahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen statt 3,5 Tonnen fahren. Allerdings darf das zusätzliche Gewicht ausschließlich auf das Antriebssystem, wie beispielsweise die Batterie, zurückzuführen sein und die Fahrzeuge dürfen ausschließlich für den Gütertransport verwendet werden. Diese Berechtigung gilt nur für den Verkehr in Österreich.
Förderung für den Ankauf von Elektroautos
Beim Kauf von E-Fahrzeugen werden Privatpersonen auch weiterhin mit Förderungen unterstützt. So erhält man bei Erwerb eines E-Autos 5.000 Euro, Anschaffungen von Plug-in-Hybriden (mit vollelektrischer Reichweite von mindestens 50 Kilometern) werden mit 2.500 Euro gefördert. Auch für private E-Ladeinfrastruktur gibt es Vergünstigungen: Pro Wallbox oder intelligentem Ladekabel gibt es 600 Euro an Förderung. Weitere Informationen dazu, unter anderem auch zur Antragsstellung, findet man unter www.umweltfoerderung.at
Erleichterung für die Errichtung einer E-Ladestation
Bisher musste die gesamte Eigentümergemeinschaft der Errichtung einer E-Ladestation für Langsamladen (bis max. 3,7 kW) in Mehrparteienhäusern, die dem Wohnungseigentumsgesetz unterliegen, zustimmen. Diese Hürde wurde nun erleichtert: Ab Jänner müssen vorab keine Genehmigungen von allen Eigentümern eingeholt werden, sondern es reicht die schriftliche Ankündigung vor der Errichtung.
Autobahnvignette 2022
Die Erhöhung der Vignetten-Preise für das Jahr 2022 (Digital- oder Klebevariante) 2022 beläuft sich auf 1,5 Prozent zum Vorjahr. Somit kostet die Jahresvignette für Pkw beziehungsweise alle zweispurigen Kfz bis 3,5t 93,80 Euro. Für Motorräder beziehungsweise einspurige Kfz belaufen sich die Jahreskosten auf 37,20 Euro.
Verschärfung bei privater Dienstwagennutzung
Zu einer Verschärfung kommt es beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Der monatliche Betrag, den man hierfür versteuern muss, richtet sich nach den Anschaffungskosten und den CO₂-Emissionen des Fahrzeugs. Überschreiten die CO₂-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, dann müssen in der Regel 2 Prozent anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2022 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO₂-Grenzwert auf 135 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt.
Digitaler Führerschein
Der sogenannte „Digitale Führerschein“ wird im Frühjahr eingeführt. Er ist kein Ersatz für die bestehenden Dokumente, sondern eine Ergänzung durch Abspeicherung am Smartphone, sodass das Originaldokument nicht mitgeführt werden muss. Der Führerschein am Handy kostet nichts. Voraussetzung ist die sogenannte „eID“, die auch die Basis für den elektronischen Reisepass darstellt.
Befristete Führerscheine
Ab April wird die Verlängerung gesundheitlich befristeter Führerscheine günstiger. Die staatliche Antrags- und Ausstellungsgebühr fällt weg. Zu zahlen sind nur die jeweils notwendige ärztliche Untersuchung und die Herstellung der Scheckkarte.
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