
OÖ. 2021 wurden in Oberösterreich täglich mehr als vier Drogenlenker und zwölf Alkolenker aus dem Verkehr gezogen. Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner hofft auf gesetzliche Adaptionen: „Wer im Straßenverkehr durch Alkohol- oder Suchtgiftkonsum beeinträchtig ist, bringt sich selbst und seine Mitmenschen fahrlässig in Gefahrensituationen. Für solch leichtsinniges und vermeidbares Verhalten kann es kein Pardon geben.“
Dass die Gefahr, die von Drogen im Straßenverkehr ausgeht, stark unterschätzt wird, zeigen nicht nur diverse Studien, sondern auch die jährlich stark ansteigenden Statistiken in Oberösterreich. Auch im vergangenen Jahr wurden mehr als 1.500 Drogenlenker in Oberösterreich aus dem Verkehr gezogen - ein neuer Höchstwert. Wurden 2016 jährlich 262 Fahrzeughalter mit Drogen am Steuer registriert, so waren es fünf Jahre später 1.566. Das entspricht einer Steigung um rund 600 Prozent innerhalb eines halben Jahrzehnts.
Konstant zeigen sich die registrierten Alkoholfahrten. Während im Jahr 2016 exakt 1.282 Anzeigen gemäß §14/8 FSG (zwischen 0,5 und 0,8 Promille) und 3.253 Anzeigen gemäß § 5 StVO (0,8 Promille und darüber) gestellt wurden, fischte die Polizei im Jahr 2021 1.222 Lenker/innen mit einem Alkoholgehalt zwischen. 0,5 und 0,8 Promille sowie 3.204 Lenker mit einem Promilleanteil von 0,8 und mehr aus dem Verkehr.
„Ganz egal welche Art der Beeinträchtigung vorherrscht – die aktive Teilnahme am Straßenverkehr ist brandgefährlich. Besonders die kontinuierlich steigende Anzahl an Drogenlenker gilt es nach besten Möglichkeiten einzubremsen. Hinsichtlich der technischen Ausstattung haben wir in moderne Drogenvortestgeräte investiert. Um hier aber einen Schritt weiter zu kommen, müssen gesetzliche Adaptionen, die seit dem Jahr 2019 in der Schublade verstauben, endlich umgesetzt werden“, drängt Steinkellner einmal mehr zur Handlungsoffensive. „Im bereits fix fertigen Entwurf zur 32. StVO-Novelle befinden sich Kernpunkte für die Anhebung der Führerscheinentzugsdauer für Drogenlenker, höhere Strafgelder sowie eine gesetzliche Regelung hinsichtlich Urintests. Die Umsetzung brächte Entlastungen sowohl für die Ärzteschaft als auch die Polizeibeamten mit sich“, so Steinkellner abschließend.