Zwei Volksschulen und ein Hort künftig unter einem Dach am Standort Auhof
LINZ. Die VS 40 (Mengeschule), die VS 51 (Auhofschule) und der Hort in der Johann-Wilhelm-Klein-Straße sollen ab dem Jahr 2025 in einem Gebäude zusammengelegt werden. Dafür soll das bestehende Schulgebäude am Aubrunnerweg saniert werden.
„Die Schulleitungen bleiben so wie bisher, es kommt nicht zu einer Fusion der beiden Schulen, sondern nur eine Fusion in einem Gebäude“, betont der Linzer Bürgermeister Klaus Luger und ergänzt: „Die Mengerschule weist mehrere strukturelle Mängel auf, war ohnehin immer als Überganglösung konzipiert. Auch am Aubrunnerweg wären Sanierungen angestanden.“
Derzeit befinden sich in Dornach-Auhof zwei Volksschulen in teilweise beengten Verhältnissen - die VS 51 im Aubrunnerweg 43 und die VS 40 in der Mengerstaße 25. Die Nachmittagsbetreuung der Kinder erfolgt durch eine Privatorganisation (Lern- und Kreativwerkstatt Dr. Stiftinger). Ein den Volksschulen angeschlossener Hort ist aber nicht vorhanden.
Gesamtkosten rund 6,5 Millionen Euro
Der einzige städtische Hort befindet sich in einiger Entfernung an der Johann-Wilhelm-Klein-Straße nahe der Volksschule 40 Mengerschule. Allerdings ist dieser als Provisorium im städtischen Kindergarten untergebracht und lediglich in Kleingruppen organisiert, da die Raumgrößen nicht den Hort-Standards entsprechen. Dazu kommt, dass für beide Volksschulen und den Hort Sanierungsbedarf besteht.
Die Kosten für dieses Vorhaben sollen rund 6,5 Millionen Euro betragen.
Ein von der Immobilien Linz GmbH (ILG) erarbeitetes Konzept soll hier Abhilfe schaffen. Es sieht die Zusammenlegung der beiden Volksschulen am Standort Aubrunnerweg vor, die für Kinder und Eltern in mehrfacher Hinsicht Vorteile bietet.
„Bausubstanz ist in die Jahre gekommen“
„Die Gebäudesituation an der Mengerstraße und ebenso beim Hort an Johann-Wilhelm-Klein-Straße entspricht längst nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Bausubstanz dort ist in die Jahre gekommen, weist Sanierungsbedarf auf, und die Räume platzen aus allen Nähten. Durch die geplante Situierung in einem gemeinsamen Schulgebäude werden die Voraussetzungen für einen modernen Unterricht sowie die Realisierung zeitgemäßer pädagogischer Konzepte geschaffen“, ergänzt Schul- und Liegenschaftsreferent Stadtrat Dietmar Prammer.
ÖVP-Manhal: „Besser spät als nie“
Das vorgestellte Modell für die Übersiedlung und bauliche Attraktivierung der Mengerschule (VS 40) und des Hortes in der Johann-Wilhelm-Klein-Straße am Standort der VS 51 Aubrunnerweg 43 wird von der Linzer Volkspartei unterstützt.
Anders als in der Vergangenheit waren nun Schulleitungen und Elternvereine rechtzeitig in die Pläne eingebunden. Im Gegensatz zum Jahr 2014 liegt nun ein Gesamtkonzept vor, das mit allen Betroffenen abgestimmt ist und bei dem eine Unterbringung der beiden Volksschulen und des Hortes an einem gemeinsamen Standort sichergestellt wird.
„Damit ist endlich eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung für das Langzeitprovisorium Mengerschule gefunden - besser spät als nie“, zeigt sich GR Elisabeth Manhal, Klubobfrau der Linzer Volkspartei, zufrieden und begrüßt die Ankündigung, dass sowohl Pädagogen als auch Elternvereine in den weiteren Prozess eingebunden werden.
Breites Raumangebot
Die Vorteile der präsentierten Lösungsvariante zeigen sich insbesondere in der ausreichenden Größe des Gebäudes. Dadurch entsteht die Möglichkeit, ein breites, auf die Bedürfnisse der Schulen und des Hortes abgestimmtes Raumangebot zu schaffen. Zudem bestehen ausreichend Freiflächen, die ein hohes Potential zur Gestaltung aufweisen. Dabei reichen die Ideen für eine solche Gestaltung von einem Schulwald und Waldlehrpfad über einen Spielplatz bis hin zu „Klimaacker“, Sportplatz und Freiklassen. Das pädagogische Konzept „Klimaacker“ der Schule an der Mengerstaße kann hier in noch größerem Rahmen als bisher weitergeführt werden.
Der Standort Aubrunnerweg weist die enorme Freifläche von ca. 11.000 m² Außenraum auf, davon sind 7.200 Quadratmeter Sportplatz. Ein städtischer Spielplatz liegt in unmittelbarer Nähe. Der am gemeinsamen Standort mitgeplante städtische Hort kann künftig getrennt und nicht wie bisher gemeinsam mit Krabbelstube und Kindergarten geführt werden.
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