
Ö/OÖ. Lange wurde es gefordert – nun kommt es fix: das Verbot von Vollspaltböden in der Schweinehaltung. Es wird mit dem neuen Tierschutzgesetz fixiert. Das endgültige Aus kommt Ende 2039, bis dahin gilt eine Übergangsfrist. Das haben die beiden zuständigen Minister Johannes Rauch (Grüne) und Norbert Totschnig (ÖVP) bekannt gegeben.
Das endgültige Aus von Vollspaltenbuchten erfolgt Ende 2039. Bis dahin müssen bestehende Ställe auf eine neue Haltungsform umgebaut werden. Ab 2023 wird es ein gesetzliches Verbot für den Neu- und Umbau von Ställen mit herkömmlichen Vollspaltenbuchten geben. Ab dann gilt bereits konkret: bis zu 20 Prozent mehr Platz, verpflichtende Klimatisierung, mehr Beschäftigungsmaterial und sogenannte „strukturierte Buchten“ – also eigene Liege-, Aktivitäts- und Kotbereiche mit angepasster Temperaturregelung.
„Unsere Maßnahmen bringen schon in den kommenden Jahren Verbesserungen für Millionen Schweine, gleichzeitig wird den Betrieben die Umstellung erleichtert“, so Tierschutz-Minister Rauch.
Verbesserungen in weiteren Bereichen
Das Tierwohl-Paket der Bundesregierung enthält auch Verbesserungen bei der Kastration von Ferkeln, sieht ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern vor, ein Verbot des sinnlosen Tötens von Küken sowie Einschränkungen bei Tiertransporten.
Das Paket werde sowohl den Interessen des Tierschutzes, der Bauern als auch der Verbraucher gerecht, sieht Landwirtschafts-Minister Totschnig. „Auch wenn einzelne Punkte des Pakets durchaus fordernd sind, wird damit den tierhaltenden Bauern Planungssicherheit für die Ausrichtung der Betriebe gegeben. Mit dem Ausstieg aus dem Vollspaltenboden gehen wir auf die gestiegenen gesellschaftlichen Erwartungen für mehr Tierwohl und Qualität ein, geben unseren Bauern Perspektive und sichern gleichzeitig die Lebensmittelversorgung“, unterstreicht er.
Breite Basis
Das Paket sei unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, der bäuerlichen Interessenvertretung, Branchenvertretern, Vertretern der Zivilgesellschaft und weiteren Stakeholdern ausverhandelt worden, es soll nächste Woche im Parlament beschlossen werden.
Anfang Mai wurde es in Begutachtung geschickt, der Entwurf hatte das Vollspalt-Verbot noch nicht enthalten. In den Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren war die Schweinehaltung daher auch meist erwähnter Mangel.
Kaineder: Meilenstein für das Tierwohl
Für Oberösterreichs Konsumentenschutz-Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) ist das Aus für Vollspaltböden in der Schweinehaltung ein „Meilenstein für das Tierwohl und damit eine gute Nachricht für die Konsumenten. Es ist aber auch ein Erfolg für jene 416.229 Menschen, die das Tierschutzvolksbegehren unterstützt haben. Eine ganz zentrale Forderung des Volksbegehrens, das Ende der Vollspaltenböden, wurde nun erfüllt“, so Kaineder.
Profitieren würden vom Tierwohl-Paket nicht nur die Tiere selbst, sondern auch Bauern sowie Konsumenten, ist Kaineder überzeugt. „Die Konsumenten entscheiden mit ihrer Kaufentscheidung schlussendlich selbst, welche Produkte im Handel angeboten werden. Jeder Griff zu einem Produkt von heimischen Bauern, die auf hohe Tierwohlstandards setzen, ist ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz, unterstützt die heimische Landwirtschaft und hilft auch dem Klima.“