Deutschpflicht in Sozialhilfe: Neues Gesetz angelaufen
OÖ/LINZ. Seit 1. Jänner ist das neue Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz in Kraft. Das Gesetz bring Verschärfungen bei den Bezugsvoraussetzungen. Als erstes Bundesland wurde dabei eine Deutschpflicht zum Bezug der Sozialhilfe eingeführt. In Linz leben knapp 2.100 Sozialhilfe-Empfänger, knapp die Hälfte sind österreichische Staatsbürger.
Laut aktuellsten Zahlen (September 2022) gibt es in OÖ 5.983 Sozialhilfe-Empfänger, 3.417 davon (57 Prozent) sind österreichische Staatsbürger. Der Anteil Nicht-Österreichischer Staatsbürger (Asylberechtigte, Drittstaatsangehörige und mit sonstigem Daueraufenthaltsrecht – ohne EU/EWR/Schweiz) beläuft sich auf rund 37 Prozent in Oberösterreich.
Von den 5.983 Sozialhilfe-Empfängern leben 2.093 in der Stadt Linz, 988 davon (47 Prozent) sind österreichische Staatsbürger, knapp 40 Prozent (835) Asylberechtigte. Der Rest entfällt auf Drittstaatenangehörige, EU/EWR/Schweiz bzw. Personen mit sonstigem Daueraufenthaltsrecht.
Hattmannsdorfer: „Schlüssel ist die Sprache“
„Wir bekennen uns dazu, dass Integration nur durch das Erlernen unserer gemeinsamen deutschen Sprache gelingt und die Sozialhilfe eine temporäre Unterstützungsleistung in Notlagen ist. Unser Ziel muss es immer sein, Menschen so gut es geht wieder in Beschäftigung zu bringen. Der Schlüssel für Menschen mit Migrationshintergrund ist auch hierfür die Sprache“, argumentiert Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) das Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz mit Deutschpflicht, das in der letzten Landtagssitzung 2022 beschlossen wurde.
Bemühungspflicht
Im neuen Gesetz wird die sogenannte „Bemühungspflicht“ noch stärker präzisiert. Bislang musste die Bereitschaft, einer Arbeit nachgehen zu wollen, nachgewiesen werden. Neu hinzu kommt die Bereitschaft von Sozialhilfe-Empfängern mit Migrationshintergrund, die deutsche Sprache zu lernen, um zur Integration beizutragen und auch, um sich für „die Vermittelbarkeit am österreichischen Arbeitsmarkt zu qualifizieren“. Nachgewiesen werden kann das Bemühen etwa durch die Teilnahme an einem Deutschkurs.
Kürzungen greifen sofort
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt muss in Zukunft nicht mehr ermahnt werden. Kürzungen der Sozialhilfe greifen sofort, schrittweise in vier Stufen, von zehn Prozent für einen Monat in der ersten Stufe bis zur gänzlichen Einstellung der Sozialhilfe in der vierten Stufe.
- Erste Stufe Kürzung um 10 Prozent (Dauer 1 Monat)
- Zweite Stufe: 20 Prozent (Dauer 3 Monate)
- Dritte Stufe: 50 Prozent (Dauer 3 Monate)
- Vierte Stufe: gänzliche Einstellung der Leistung
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