Vollspaltenboden in der Schweinehaltung: Höchstgericht kippt Übergangsfrist von 17 Jahren
OÖ. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippt die bis 2040 dauernde Übergangsfrist von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung. 17 Jahre seien zu lange und sachlich nicht zu rechtfertigen.
Das Aus von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung wurde 2022 mit dem neuen Tierschutzgesetz fixiert. Bereits seit 2023 gilt das Verbot für neue Ställe, für bestehende gab es eine Übergangsfrist für den Umbau bis Ende 2039.
Eben jene Übergangsfrist sei aber laut VfGH-Entscheidung zu lange und sachlich nicht gerechtfertigt, die damit auf einen Antrag der burgenländischen Landesregierung reagiert. Die Aufhebung der Bestimmung im Tierschutzgesetz erfolgt mit 1. Juni 2025.
Bauern verärgert: „Versorgungssicherheit gefährdet“
„Mit 40 Prozent ist Oberösterreich das führende Schweinehaltungs-Bundesland und sorgt gemeinsam mit Niederösterreich und der Steiermark für 100 Prozent der Eigenversorgung. Diese Sicherheit wackelt nun gewaltig. Denn bis 2025 muss eine neue Vollspalten-Regelung her. In Zeiten des Wahlkampfes wird es schwer sein Mehrheiten für eine faire und praxisgerechte Lösung zu finden“, ärgert sich OÖ Bauernbund-Landesobfrau Landesrätin Michaela Langer-Weninger über die Vorgangsweise des burgenländischen Landeshauptmannes. „Ich bin im höchsten Maß irritiert, dass ein Bundesland, welches mit Sicherheit nicht für die breite Masse der Schweinehaltung steht, derartige massive Einschnitte in einer Branche verursacht, ohne sich über die Zukunft der dahinterstehenden bäuerlichen Familienbetriebe Gedanken zu machen.“
Markt versus Politik
„Die aktuelle RollAMA-Motivanalyse zeigt uns, dass sich das Einkaufsverhalten zugunsten von Aktionsartikel ändert. Es sind zwar Kriterien wie Qualität und Regionalität wichtig. Dennoch geben 58 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten an, vermehrt auf den Preis zu achten. Letztlich kann sich das mit den steigenden Anforderungen im Tierwohl und den damit verbundenen Investitionen nicht ausgehen“, betont Langer-Weninger.
Schlussendlich müsse es für die Betriebe eine finanzielle Perspektive geben, dass jetzt und auch zukünftig ein entsprechendes Einkommen erwirtschaftet werden kann. Sind diese Faktoren nicht gegeben, werden viele Betriebe die Produktion einstellen. Damit wäre die Versorgungssicherheit im hohen Ausmaß gefährdet, so Langer-Weninger.
„Mit dem Bauernbund als Speerspitze werden wir uns für unsere 4.900 Schweinebauern in Oberösterreich stark machen“, so Langer-Weninger, die das Bauernbashing nachdenklich stimmt: „Es ist kein Wunder, dass es die Bauern - wie das Beispiel Deutschland zeigt - bei solch populistischem Handeln von den Feldern auf die Straßen treibt.“
„Erfreuliche Entscheidung“ für Tierschutz-Landesrat Lindner
Erfreut zeigt sich Tierschutz-Landesrat Michael Lindner: „Die Haltung von Schweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ist nicht artgerecht und verursacht unnötiges Tierleid. Durch die vom Bundesgesetzgeber festgesetzte überaus lange Übergangsfrist von 17 Jahren wurden die Interessen des Tierschutzes unzureichend berücksichtigt und auch dringend notwendige Überlegungen zu den zukünftigen Haltungsstandards von Schweinen in die ferne Zukunft vertagt. Das nun ergangene Erkenntnis ist hoffentlich Anlass für die Bundeskoalition, neue Standards zu schaffen, die dem Tierschutz entsprechen. Ich erhoffe mir von solchen Überlegungen auch begleitende Maßnahmen, damit die LandwirtInnen bei diesem Übergang bestmöglich unterstützt werden.“
Freiheitliche Bauernschaft: VfGH-Urteil als „Schlag ins Gesicht der Bauern“
Scharfe Kritik üben der Obmann der Freiheitlichen Bauernschaft Oberösterreich Arthur Kroismayr, und der FPÖ-Landesagrarsprecher LAbg. Franz Graf am Urteil. „Während der rote Landeshauptmann des Burgenlands, Hans Peter Doskozil, der die Beschwerde bei Gericht eingebracht hatte, von einem ‚Erfolg für den Tierschutz und für verantwortungsvolle Landwirtschaft‘ sprach, ist diese Aussage der blanke Hohn für unsere Bauern und zeugt von der Weltfremdheit des SP-Mannes Doskozil“, so Obmann Kroismayr.
„Das Urteil ist vielmehr ein weiterer Schlag ins Gesicht der heimischen Schweinbauern. Die Konsequenz dieses Urteil wird ein weiteres Sterben vor allem kleinerer und mittlerer Familienbetriebe sein. Dafür werden die Billigimporte aus Ländern mit viel niedrigeren Standards in der Tierproduktion steigen“, befürchtet Agrarsprecher Graf.
„Diese Art der verantwortungslosen Politik werden wir zukünftig noch bitter bereuen und für sinkende Qualität höhere Preise zahlen dürfen“, so Kroismay und Graf abschließend
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