Beschwerde betreffend Westring-Volksbegehren: Landesverwaltungsgericht stellt Verfahren ein
LINZ. Heute Vormittag, am 29. Februar, teilte das Landesverwaltungsgericht (Lvwg) mit, dass das Verfahren um die Beschwerde der Bürger-Gruppierung im Zusammenhang mit dem Westring-Ausbau eingestellt wird.
Am 13. März 2023 wurde beim Magistrat der Stadt Linz von einem Vertreter der Gruppierung zur Abhaltung einer Volksbefragung ein Karton mit Unterstützungslisten überreicht.
Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger wies den Antrag als unzulässig zurück, da die erforderliche Anzahl an gültigen Unterstützungserklärungen nicht erreicht worden sei. Dieser Bescheid wurde von den Westring-Gegnern anschließend angefochten.
Bezeichnung ausschlaggebend
Die Personen die unterschrieben haben, unterstützen laut der vorgefertigten Liste eine Bürgerinitiative. In der mündlichen Verhandlung sei vom Vertreter der Gruppierung jedoch ausdrücklich festgehalten worden, dass von der Beantragung einer Volksbefragung als Bürgerinnen- und Bürger-Initiative abgesehen wurde, so das Landesverwaltungsgericht in seiner Aussendung. Dies widerspreche sich mit dem Text auf den vorgefertigten und von den Unterstützern unterschriebenen Listen.
Dort heißt es nämlich: „Bürgerinnen- und Bürger-Initiative und eine vom Gemeinderat zu beschließende Volksbefragung gemäß §§ 68 und 69 Stadtstatut für die Landeshauptstadt Linz mit der Fragestellung: ‚Soll die Stadt Linz Zuzahlungen & Beihilfen zu Autobahnprojekten, welche auf Linzer Stadtgebiet verlaufen, einstellen und stattdessen die Mittel für eine Verkehrswende zugunsten klima- und umweltfreundlicher Mobilität einsetzen?‘“
Luger fordert Vereinheitlichung der Unterschriftenleistung
Da ein entsprechender Antrag als Initiative also nicht gegeben war, wurde das auf Beurteilung einer Bürger-Initiative gerichtete Verfahren vom Landesverwaltungsgericht nun eingestellt.
Luger dazu: „Ich sehe es positiv, dass dieses Verfahren nun sein Ende hat und das Gericht festgestellt hat, dass die Vorgangsweise der Magistratsverwaltung korrekt war. Das Landesverwaltungsgericht hat die Zählweise des Magistrats im Verfahren klar außer Streit gestellt, was die seriöse Arbeit der Stadtverwaltung in dieser Sache unterstreicht. Erneut haben sich in diesem Verfahren allerdings auch die Schwächen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gezeigt, die der Landesgesetzgeber dringend beheben sollte. Vor allem die Art und Weise der Unterschriftenleistung sollte landesweit wieder vereinheitlicht werden, nämlich dass nur bei den Magistraten unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises Unterstützungen abgegeben werden können.“
Bürger-Gruppierung macht weiter
Laut OÖN wollen die Westring-Gegner deshalb aber nicht aufgeben. Möglicherweise wolle man den Prozess der Unterschriftensammlung für eine Volksbefragung noch einmal von vorne beginnen.
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