Bundeswettbewerbsbehörde beantragt Geldbuße gegen Brau Union
OÖ. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) stellt einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen die BrauUnion. Das Brauereiunternehmen soll demnach gegen das Missbrauchs- und Kartellverbot verstoßen haben, wie die BWB am Dienstag (18.06) mitteilt.

Dem Antrag an das Kartellgericht gingen laut BWB umfassende Ermittlungen wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung sowie wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen mit Wettbewerbern im Getränkegroßhandel voraus.
Kartellgericht muss über Antrag entscheiden
Ab Oktober 2021 seien vermehrt anonyme Beschwerden über die Brau Union über das Hinweisgebersystem bei der BWB eingegangen, im April 2022 habe es dann eine durch das Kartellgericht angeordnete Hausdurchsuchung der Zentrale in Linz gegeben. Konkret wirft die BWB der Brau Union unter anderem vor, dass diese Getränkeabnehmern gedroht haben soll, ihnen kein Bier mehr zu verkaufen, wenn sie nicht auch andere Produkte von der Brau Union beziehen. Auch soll das Unternehmen Abnehmer verpflichtet haben, keine Produkte von anderen Wettbewerbern im Sortiment zu führen.
Entscheiden muss nun das Kartellgericht beim Oberlandesgericht Wien. Das Kartellgericht kann bei einem Verstoß gegen das Kartellgesetz Geldbußen bis zu einem Höchstbetrag von 10 Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes des Unternehmenskonzerns verhängen.


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