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Kollektivvertrag regelt wichtige Arbeitsthemen

Regina Wiesinger, 27.12.2024 17:32

OÖ. Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder jährliche Lohnerhöhungen sind nicht gesetzlich garantiert, das wissen viele Arbeitnehmer nicht. Diese und andere wichtige Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer werden Jahr für Jahr in Kollektivverträgen (oder ähnlichen Normen) von den Gewerkschaften mit der Arbeitgeberseite ausgehandelt.

Hände schütteln (Foto: Ruten/stock.adobe.com)
Hände schütteln (Foto: Ruten/stock.adobe.com)

Ein Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft jährlich für alle Arbeitnehmer einer bestimmten Branche mit der Arbeitgeberseite (Wirtschaftskammer) aushandelt. Die österreichischen Gewerkschaften schließen jährlich über 450 Kollektivverträge ab. Was regelt ein Kollektivvertrag? Ein KV schafft gleiche Mindeststandards bei der Entlohnung und den Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer einer Branche. Er verhindert, dass die Arbeitnehmer zu deren Nachteil gegeneinander ausgespielt werden können, schafft ein größeres Machtgleichgewicht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen einer Branche.

Oftmals wird in den Medien von den langandauernden Kollektivvertragsverhandlungen bestimmter Gewerkschaften berichtet. Die Gewerkschaft der Metaller ist eine der bekanntesten. Mitgliederstarke Gewerkschaften haben gegenüber den Arbeitgebern eine stärkere Verhandlungsposition und können daher vorteilhaftere Kollektivverträge (KV) für die Arbeitnehmer in ihrer Branche aushandeln.

So laufen Verhandlungen ab

Verhandelt wird zwischen Vertretern der Arbeitgeber- und der Beschäftigtenseite. Meistens sind dies Betriebsräte aus der Branche der Beschäftigtenseite.Die Arbeitgeberseite schickt meist Unternehmer oder Manager aus den Betrieben der Branche. Im Vorfeld werden Wünsche und Forderungen gesammelt und zusammengefasst, die dann der Gegenseite präsentiert werden. Wie lange Kollektivvertragsverhandlungen dauern, hängt vom Verhandlungsthema, der Zusammensetzung der Verhandlungsteams, den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Branche und den Maßnahmen, die getroffen werden, ab. Es kann auch vorkommen, dass Verhandlungen unter- bzw. abgebrochen werden, wenn sich die Parteien nicht einigen können. Abgeschlossen sind die Verhandlungen dann, wenn die Vertreter der Arbeitgeber und die Vertreter der Beschäftigten sich in den wesentlichen Verhandlungspunkten geeinigt haben.


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30.12.2024 12:43

Schöne Theorie, aber die Praxis sieht leider schon ganz ande

In einer Firma ganz in unserer Nähe hat man seit Herbst "freiwillig" Kurzarbeit und "freiwillig" auf die von der Gewerkschaft erkämpften Lohnerhöhung schriftlich verzichtet. Die Freiwilligkeit beruht darauf, dass man unterschreiben kann oder man trennt sich vom Mitarbeiter, der keine Kooperationsbereitschaft zeigt. Noch dazu wird laufend entlassen. Der Druck auf die Mitarbeiter steigt enorm und ist psychisch kaum mehr auszuhalten! Und das alles zu Zeiten, wo die Energiepreise massiv steigen, Kredite teurer werden und das täglich Leben immer teuerer wird. Hoffen wir, dass die Zeiten bald wieder für alle besser werden.