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Große Nachfrage nach längerer Gastgärten-Öffnung

Steiner Christoph, 06.05.2026 15:43

LINZ. Auf große Nachfrage in Linz stieß die Möglichkeit, Gastgärten in definierten Bereichen der Stadt bis Mitternacht offen zu halten.  Seit Inkrafttreten der neuen Verordnung sind bei der Bezirksverwaltung bislang 55 Anträge für verlängerte Betriebszeiten eingelangt.

Auch am Hauptplatz darf länger offen gehalten werden. (Foto: Wolfgang Zwanzger - stock.adobe.com)
Auch am Hauptplatz darf länger offen gehalten werden. (Foto: Wolfgang Zwanzger - stock.adobe.com)

In 33 Fällen liegt bereits eine positive Entscheidung vor, 17 Anträge befinden sich aktuell in Prüfung, fünf wurden bisher abgelehnt. 

„Praktikabler Weg“

„Die ersten Zahlen zeigen deutlich, dass wir mit der neuen Gastgarten-Verordnung einen praktikablen Weg eingeschlagen haben. Wir schaffen klare Rahmenbedingungen und ermöglichen gleichzeitig eine bessere Nutzung des öffentlichen Raums für die Gastronomie. Entscheidend bleibt, dass wir die Interessen von Betrieben und Anrainerinnen und Anrainern in Einklang bringen“, sagt Sicherheitsstadtrat Michael Raml.

„Eine lebendige Innenstadt braucht funktionierende Betriebe und attraktive Rahmenbedingungen. Die hohe Zahl an Anträgen zeigt, dass die Maßnahme angenommen wird und zur Weiterentwicklung des Standorts beiträgt“, betont Wirtschaftsreferent Stadtrat Thomas Gegenhuber.

Konkreter Ort und Zeitraum

Durch die neue Verordnung werden den Betreibern längere Betriebszeiten in ausgewählten, dicht verbauten oder touristisch relevanten Bereichen der Stadt Linz ermöglicht. Konkret sieht die Regelung vor, dass Gastgärten zwischen 1. Mai und 30. September täglich von 8 bis 24 Uhr betrieben werden dürfen – vorausgesetzt, sie befinden sich auf öffentlichem Grund oder grenzen direkt an öffentliche Verkehrsflächen.

Folgende Gebiete umfasst die Verordnung:

  • Die Linzer Innenstadt, begrenzt nördlich von der Donau, östlich von Dametz- und Humboldtstraße, westlich von Waldeggstraße, Sandgasse, Hopfengasse, Kapuzinerstraße und dem Schlossbergareal sowie südlich vom ÖBB-Gelände rund um den Hauptbahnhof.
  • Die Untere Donaulände zwischen Nibelungenbrücke und Neuer Eisenbahnbrücke. 
  • Der donauseitige Bereich Alturfahr West bis zur Nibelungenbrücke. 
  • Der donauseitige Bereich in Urfahr östlich der Nibelungenbrücke bis zur Neuen Eisenbahnbrücke.

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