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Online Redaktion, 21.08.2019 18:08

MELK. Heiß begehrt scheint es, das eigene Auto. Zumindest an so manchen Parkplätzen. Auch in Melk. Mit an Autoscheiben angebrachten Visitenkarten machen anonyme Kaufinteressenten auf sich aufmerksam. Und das regelmäßig. Verboten ist das in Niederösterreich grundsätzlich nicht. Lästig ist es trotzdem. Der Ärger über das aufgezwungene Kaufangebot lässt zudem viele Autofahrer die gute Kinderstube vergessen – oft werden die Karterl an Ort und Stelle am Boden entsorgt.

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72 am Boden liegende Visitenkärtchen zählte Tips zuletzt an einem Dienstagabend (20. August) am gebührenfreien Teil des Melker Räcking-Parkplatzes, wo es rund 50 Stellplätze für Autos gibt. Viele lagen nur wenige Schritte vom nächsten Mistkübel entfernt. Das heißt: Mindestens 72 Mal haben Autofahrer die Karterl – seit der letzten Straßenreinigung – einfach fallen gelassen. Eine fragwürdige Reaktion auf eine fragwürdige Werbeaktion. „Wir kaufen Ihr Fahrzeug“, oder Ähnliches steht auf den lediglich mit Telefonnummern versehenen und dubios anmutenden Visitenkarten meist. Manchmal wird sogar um Entschuldigung gebeten: „Falls meine Karte Sie gestört hat, tut es mir leid.“ In Wien ist das Anbringen von Werbematerialien an parkenden Kraftfahrzeugen verboten, es sei denn, man kann bei der Behörde eine schriftliche Zustimmung des Fahrzeughalters vorlegen, was in der Praxis allerdings kaum möglich sein wird. In Niederösterreich gibt es diesbezüglich keine einheitliche Rechtslage. „Wenn ein Problemdruck da ist, können Gemeinden auf dem Gebrauchsabgabegesetz gründend, entsprechende Regelungen erlassen, um solche Werbemaßnahmen zu unterbinden“, erklärt Gottfried Hagel von der BH Melk. In Melk sei das nicht der Fall. Verboten ist das Kärtchen-Verteilen also nicht. Und gestört haben die Karterl, zumindest offiziell, in der Stadtgemeinde Melk bisher noch niemanden. „Bei uns hat es diesbezüglich noch keine Beschwerden gegeben“, erklärt der Melker Stadtamtsdirektor Klaus Weinfurter auf Tips-Nachfrage.

Einschüchterndes Verhalten

Einen seriösen Eindruck erwecken die aufgezwungenen Kaufangebote an der Autoscheibe jedenfalls nicht. Sind sie auch nicht. „Nichts“, ist die Antwort der ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka auf die Frage, was von diesen Offerten zu halten ist. „Bei diesen Angeboten handelt es sich nicht um reguläre Autohändler“, so die für den Konsumentenschutz-Zuständige Zelenka. Außerdem komme es vor, dass die angegebenen Telefonnummern Mehrwertnummern sind. „Dann ist allein schon das Telefongespräch recht teuer. Ich rate jedenfalls davon ab, Fahrzeuge an diese Händler zu verkaufen.“ Und wenn man es trotzdem wagt? „Dann sollte das Auto bereits abgemeldet sein. Außerdem ist anzuraten, beim Aufeinandertreffen mit den Käufern eine Begleitung dabeizuhaben, denn die 'Kärtchen-Händler' kommen in der Regel zu zweit“, macht die Juristin aufmerksam. Die Erfahrungswerte, von denen Zelenka erzählt, machen wenig Lust auf das Verkaufs-Abenteuer. Die Preisangebote seien mäßig und die Verhandlungen schwierig. „Außerdem wird von einschüchterndem Verhalten berichtet – Autos werden zugeparkt und oft weigern sich die Händler, Kaufverträge zu unterschreiben.“ Die Fahrzeuge würden für den Export ausgeschlachtet oder im Ganzen nach Osteuropa oder Afrika exportiert. „Da diese Leute in der Regel über keine Exportgenehmigungen verfügen, kommt es dabei immer wieder zu abfallrechtlichen Vergehen“, weiß Zelenka.

Am Boden liegend

Dass man der auf den Kärtchen angepriesenen „Best-Preis-Garantie“ und der „bei uns sind Sie sicher“-Phrase keinen Glauben schenken sollte, ist wenig überraschend. Dass viele Autobesitzer von den Karten genervt sind, ebenso. Dass das unliebsame Karterl deshalb auf dem Boden landet, ist eine andere Sache. Was das sogenannte Littering betrifft, also das achtlose Wegwerfen von Müll, ist die Rechtslage ähnlich wie bei der Werbemittelverteilung – es gibt kein einheitliches Gesetz. In Wien wird Littering bestraft, hierzulande meist nicht. „Eine mögliche Ahndung kann durch das Abfallwirtschaftsgesetz erfolgen, allerdings wird dies im Regelfall von der Polizei als Geringfügigkeit ausgelegt“, weiß Johannes Kadla vom Melker Gemeindeverband für Umweltschutz. „Ich persönlich würde mir hier etwas Konkreteres wünschen, auch 'Kavaliersdelikte' wie weggeworfene Kaugummis oder die hochgiftigen Zigarettenstummel sollten geahndet werden können“, so Kadla und fügt an: „Jeder Mensch weiß, dass Littering nicht okay ist, dass die Sachen ewig in der Natur liegen und beziehungsweise oder von freiwilligen Helfern, der Straßenmeisterei oder Grundbesitzern aufgesammelt werden müssen.“ Aufgesammelt müssen auch die Autokauf-Kärtchen werden. Dass das ihre Verteiler tun, davon ist nicht auszugehen. Wer das – wenn auch ungewollte – Karterl also auf den Boden schmeißt, macht das auf Kosten Dritter, die sie entsorgen, oder auf Kosten der Natur.


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FAB
FAB
25.08.2019 10:27

Verteiler Strafen

Es gehören die Verteiler der Karten gestrafft, nicht die Autobesitzer. Wie kommen die dazu deren Müll zu entsorgen? Selbst wenn das Verteilen erlaubt sein sollte, so muss der Verteiler für die anschließende Reinigung der Parkplätze verantwortlich sein! Adressen lassen sich ja durch die Tel. Nr. herausfinden.

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AndyF.
AndyF.
22.08.2019 15:30

Visitenkarte am Auto

Geht´s eigentlich noch? Wie komme ich dazu den Müll anderer Leute entsorgen zu müssen! Warum verbietet man so einen Schwachsinn nicht einfach, macht ja sowiso nur Ärger. Ich habe schon einmal so einen Werbefuzi angerufen und habe im eine Besitzstörungsklage angedroht. Außerdem ist es Sachbeschädigung wenn man ein scharfes Kärtchen in die Gummilippe des Autofensters steckt. Mein Vorschlag wäre, das die Parkplatzbesitzer die Reinigungskosten an den Verursacher verrechnen, dann hört dieser Blödsinn ganz schnell auf.


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