Geburten in der Coronakrise: Welche Regelungen auf werdende Eltern zukommen
NÖ. Um eine Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, gibt es bei der Geburtshilfe bundesweit zusätzliche Regelungen.
Vor der Geburt
Der Besuch von präpartal aufgenommenen Schwangeren (z.B. bei Einleitung wegen Terminüberschreitung, am Tag vor einem geplanten Kaiserschnitt, bei Risikoschwangeren) ist generell untersagt, dies gilt auch für den werdenden Kindsvater.
Während der Geburt
Während der Geburt (bei Verlegung in den Kreißsaal zur Entbindung) darf ein gesunder werdender Kindsvater bzw. eine Begleitperson zur Unterstützung der werdenden Mutter mit seiner Frau in den Kreißsaal, sofern er/sie dabei eine Maske (FFP1 bzw. OP-Maske) trägt. Falls grippale Symptome oder Fieber bestehen, ist ein Betreten des Krankenhauses durch die Begleitperson/ den Vater in jedem Fall untersagt. Bei an COVID-19 Erkrankten Gebärdenden oder hochgradigen Verdachtsfällen (mit noch ausständigem Testergebnis), ist ein Beisein von nicht zwingend notwendigen Personen im Kreißsaal nicht gestattet.
Nach der Geburt
Nach der Geburt und der Versorgung des Neugeborenen, also spätestens bei Verlegung der Mutter ins Wochenbett, muss der Kindsvater bzw. die Begleitperson das Krankenhaus wieder verlassen. Aus Sicherheitsgründen darf bis zur Entlassung der Mutter mit dem/den Neugeborenen kein weiterer Besuch (weder durch den Kindsvater noch andere Personen) im Krankenhaus stattfinden. Auch Besuche im Kinderzimmer sind nicht gestattet. Dies ist dadurch begründet, da außerhalb des Spitals das soziale Kontakt-Management von Vätern/Begleitpersonen nicht kontrolliert werden kann und daher die Gefahr einer Einschleppung bzw. Übertragung des COVID19-Virus zu groß wäre.
Entlassung
Um frisch entbundene Frauen und ihre Neugeborenen möglichst rasch aus dem Krankenhaus bringen zu können, soll eine möglichst frühe Entlassung forciert werden, sofern dies medizinisch vertretbar ist (z.B. im Rahmen einer ambulanten Geburt). Das Abholen der Entbundenen kann durch den Vater bzw. eine Begleitperson erfolgen. Dabei soll jedoch das Betreten der Wochenbettstation tunlichst vermieden werden.
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