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Eigentümer von leerstehenden Häusern und Wohnungen werden zur Kasse gebeten

Silke Kreilmayr, 11.01.2019 13:59

PASCHING/NEUHOFEN. Mit 1. Jänner 2019 traten Änderungen durch das Oö Tourismusgesetz in Kraft, bei der auch private Wohnungs- und Hauseigentümer zur Kasse gebeten werden. Das betrifft aber nicht nur Tourismusorte, denn in vielen Gemeinden gibt es mehr als genug leerstehende Wohnungen.

Einnahmen werden in Neuhofen zur Sanierung von Gemeindegebäuden verwendet. Foto: www.shutterstock.com/Matej Kastelic

In Neuhofen etwa ergab die Erhebung, dass es aktuell 346 leerstehende Wohneinheiten (egal ob Wohnung oder Einfamilienhaus) gibt.

„Fast jede 9. Wohneinheit in Neuhofen steht demnach leer. Wir sind erstaunt über diese hohe Zahl. Es gäbe also sehr viele Möglichkeiten, statt auf die grüne Wiese zu bauen, bestehende Wohnungen oder Häuser zu renovieren, zu kaufen oder einfach zu mieten“, sagt etwa Michael Langerhorst von den Grünen Neuhofen.

Die neuen Abgaben für diese sogenannten „Freizeitwohnungen“ werden über die Gemeinden eingehoben. Diese vom Land Oberösterreich vorgeschriebenen Abgaben belaufen sich pro Jahr bei kleinen Wohnungen bis zu 50 Quadratmeter auf 72, darüber hinaus auf 108 Euro. Das Geld fließt Großteils in die Landes-Tourismusorganisation.

Einnahmequelle für Sanierung von Gemeindegebäuden

Die Gemeinde hat aber die Wahlfreiheit, 150 bis 200 Prozent draufzuschlagen und diesen Betrag zu behalten.

In Neuhofen hat sich der Gemeinderat, wie in vielen anderen Gemeinden auch, für diese zusätzliche Einnahmequelle entschieden. Der Maximalbeitrag wird eingehoben.

„Wir begrüßen diese Abgabe, weil sie die Besitzer dazu motiviert, diese Immobilien dem Wohnungsmarkt wieder verfügbar zu machen. Wir haben in den Gemeinderatsbeschluss aber hineinreklamiert, dass diese Gelder zweckgewidmet werden müssen für die Sanierung von Gemeindegebäuden“, so Langerhorst.

Pasching verzichtet auf Gemeindezuschlag

Pasching dagegen hat sich entschieden, auf den erlaubten Gemeindezuschlag bewusst zu verzichten. „Wir könnten bis zu 216 Euro von den Eigentümern zusätzlich einheben. Im Gemeinderat haben wir uns aber entschieden, unsere Bürger nicht noch mehr belasten zu wollen“, sagt Bürgermeister Peter Mair (SP).

Eine Wohnung gilt dann als Freizeitwohnung, wenn sie im Gebäude und Wohnungsregister (GWR) als selbstständige Einheit innerhalb eines Gebäudes mit der Nutzungsart „Wohnung“ eingetragen ist und länger als 26 Wochen im Jahr von keiner Person als Hauptwohnsitz benützt wird.


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