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NUSSDORF AM ATTERSEE. Nachdem eine Mutter im Februar ihren neunjährigen Sohn getötet hat, wurde sie nun in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Das Urteil ist rechtskräftig. Foto: APA/Webpic/hex
Das Urteil ist rechtskräftig. Foto: APA/Webpic/hex

Die Frau gab an, die Tat spontan begangen zu haben. Am 18. Februar würgte die damals 38-Jährige ihren Sohn im Kinderzimmer und schnitt ihm dann die Pulsadern auf. Der Bub verblutete. Danach legte sie dem Kind sein Lieblingskuscheltier auf die Brust und versuchte sich selbst das Leben zu nehmen. Ihre nebenanwohnende Mutter entdeckte den Abschiedsbrief der Tochter und fand anschließend ihre blutende Tochter und den toten Enkel im Haus.

Frau leidet an paranoider Schizophrenie

Staatsanwalt Christoph Weber beantragte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die ehemalige Lehrerin leidet seit 2014 an paranoider Schizophrenie. „Zuvor waren ihre Lebensumstände solide, die Krankheit sei aber eine Zäsur gewesen“, besagt ein psychiatrisches Gutachten von Adelheid Kastner, die der Frau Zurechnungsunfähigkeit bescheinigte. Die Angeklagte war mehrmals in Therapie gewesen, hat aber wenig Krankheitseinsicht gezeigt und die Medikamente immer wieder eigenmächtig abgesetzt.

Urteil ist rechtskräftig

Laut Verteidiger wollte die Frau dieses Mal selbst in Behandlung bleiben und in eine Anstalt eingewiesen werden. „Seine Mandantin habe sich für die Krankheit geschämt.“ Die Frau hatte im Ermittlungsverfahren angegeben, sie und ihr Sohn seien dadurch gesellschaftlich immer mehr in Isolation geraten. Die Geschworenen urteilten einstimmig, dass die Frau die Tat begangen habe und dass sie zurechnungsunfähig sei. Sowohl die Betroffene als auch die Anklagebehörde nahmen den Spruch an, er ist somit rechtskräftig. (APA)


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