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Anrainer sind von der Planung für die Umlegung der Steyrtalstraße enttäuscht

Susanne Winter, MA, 07.04.2020 19:46

GRÜNBURG. Am 3. Dezember 2019 haben die Bauarbeiten für die Umlegung der Steyrtalstraße (B140) in Obergrünburg (Gemeinde Grünburg) begonnen – Anrainer Heribert Singer ist von der Planung und dem Vorgehen durch die Bauabteilung des Landes Oberösterreich enttäuscht.

Die Steyrtalstraße wird in Obergrünburg umgelegt. Foto: geh – Gerhard Hütmeyer
  1 / 2   Die Steyrtalstraße wird in Obergrünburg umgelegt. Foto: geh – Gerhard Hütmeyer

Das knapp ein Kilometer lange Teilstück der Steyrtalstraße wird im Bereich der Tankstelle Brüllmeir weg von der brüchigen Konglomeratwand, hin zu einer Bauernwiese nahe der Rahofsiedlung umgelegt und die Feuerbachbrücke neu errichtet. Die teilweise nur 5,2 Meter breite Fahrbahn wird auf 7,50 Meter verbreitert. Das Baulos beinhaltet umfangreiche Hangsicherungsmaßnahmen am Bäckerberg. Die Gesamtkosten betragen rund 7,4 Millionen Euro und beinhalten auch Grund- und Objekteinlösungen.

Baustelle aktuell ruhend

Die Arbeiten schritten bis 16. März zügig voran. „Aufgrund der aktuellen Umstände ist die Baustelle ruhend gestellt. Momentan haben die Eindämmung des Virus und die Gesundheit der Menschen absolute Priorität“, so Verkehrslandesratet Günther Steinkellner (FPÖ).

Aufschüttungen errichtet

Ende 2017 haben Anrainer rund um Heribert Singer und Karin Roidner eine Unterschriftenaktion gestartet, um Lärmschutzmaßnahmen zu fordern. Zwar habe die Behörde nicht direkt auf die Aktion reagiert, doch er habe den Lärmschutz als Bedingung für den Grundverkauf gestellt, erzählt Heribert Singer. Mit Erfolg: „Jetzt werden auch Aufschüttungen zum Lärmschutz errichtet“, freut sich Singer.

Kein Schotter für Anrainer

Doch über das Vorgehen der Bauabteilung des Landes ist der Landwirt gar nicht erfreut. „Ich habe eine Kaufvereinbarung für meine Gründe mit dem Land, in der festgelegt ist: ,Sollte durch die Baumaßnahmen überschüssiges Schottermaterial zur Verfügung stehen, so würde ich dieses unentgeltlich in mein Eigentum übernehmen'. Es wurde so formuliert, dass ich jetzt keinen Schotter erhalte. Ich fühle mich hintergangen“, so Singer.

Abfall gehört dem beauftragten Bauunternehmen

Aus dem Büro des Verkehrslandesrates heißt es, dass die Vorgehensweise der Oö. Landesstraßenverwaltung den gesetzlichen Bestimmungen im Sinne der Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung entspreche und der Anrainer auch darauf hingewiesen wurde: „Einerseits steht dem Land Oberösterreich auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen kein überschüssiges Schottermaterial zur Verfügung und andererseits ist der Anrainer auch nicht zur Abfallsammlung und -behandlung berechtigt. Die rechtskonforme Abfallsammlung und -behandlung des überschüssigen Bodenaushubmaterials obliegt ausschließlich dem beauftragten Bauunternehmen. Inwieweit dieses, das Angebot des Anrainers annimmt, liegt in der alleinigen Dispositionsfreiheit des beauftragten Bauunternehmens.“

„Unnötig Geld ausgegeben“

Heribert Singer kritisiert zudem, dass das Land erst von der Bodenprüfstelle den Boden erkunden habe lassen, nachdem die Planung abgeschlossen war. „Ich habe mit der Bodenprüfstelle gesprochen, die beste Bedingungen für den Straßenbau festgestellt hat. Es wird unnötig Geld ausgegeben, beispielsweise für Entwässerungssysteme und eine gigantische Steinmauer mit großen Granitblöcken, die nicht erforderlich gewesen wären“, meint Singer.

Steinschlichtung zur Reduktion der Grundbeanspruchung

Die Oö. Landesstraßenverwaltung betont, „dass die notwendigen Bodenuntersuchen zeitgerecht und nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß durchgeführt wurden, sodass den anerkannten Zivilingenieursbüros, welche die Planungen im gegenständlichen Bauvorhaben durchführten, entsprechende Bodenkennwerte termingerecht zur Verfügung gestellt werden konnten. Bereits in den Jahren 2011 und 2014 wurden umfangreiche Bodensondierungen durchgeführt. Zum Vorwurf des überzogenen Entwässerungsbauwerkes ist festzuhalten, dass die Ausführung sämtlicher Entwässerungsanlagen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen müssen und auch einer wasserrechtlichen Bewilligung unterliegen. Die Steinschlichtung dient auch zur Reduktion der Grundbeanspruchung.“

Kritik an der Planung

„Wir halten eine Umlegung und einen Neubau grundsätzlich für sinnvoll, auch die Baufirma arbeitet sehr gut, aber von der Planung sind wir sehr enttäuscht“, spricht Heribert Singer im Namen der Anrainer. „Die Straße wurde angehoben, sodass sich der Lärm jetzt noch besser ausbreitet. Wir müssen dann als nächsten Schritt eine 50km/h Beschränkung fordern, damit der Lärm reduziert wird. Zudem folgt auf die halbwegs gut ausgebaute Straße die Einfahrt in eine Kurve vor einer Brücke“, erklärt der Landwirt, der an dieser Stelle schwere Verkehrsunfälle befürchtet.

Anbindung an eine bestehende Kurve wird “entschärft“

Dazu erklärt die Behörde: „Die Höhenlage der Trasse ergibt sich aus der Gradiente, dem Schnitt in der Straßenachse. Die Anbindung an eine bestehende Kurve mitsamt der Tiefenbachbrücke am Baulosende wird im Zuge des Bauloses ,entschärft', da die Bogenlänge der Kurve etwas reduziert wird und zudem die Längsneigung der B140-Fahrbahn, am Bäckerberg, kurz vor der betreffenden Kurve von derzeit circa elf Prozent auf maximal sieben Prozent reduziert wird. Die Brücke selbst befindet sich in einem guten Zustand und soll im Zuge des Folgebauloses Tiefenbach neu errichtet werden.“ Die Detailplanung eines verkehrsgerechten Bestandsausbaus des Folgeabschnittes Tiefenbach soll in absehbarer Zeit starten. Bis dato liegen diesbezüglich noch keine Detailplanungen vor.


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