EU will Lebensmittelverschwendung reduzieren

Johanna  Pauls Gastautor Johanna Pauls, 04.05.2023 07:10 Uhr

Mehr krummes Obst, weniger Verpackungsmüll und transparente Herkunftsbezeichnungen sollen dafür sorgen, dass in der EU künftig weniger Lebensmittel weggeworfen werden

In Österreich landen pro Haushalt jährlich knapp 130 Kilo genießbare Lebensmittel, vor allem Brot, Gemüse und Obst,  im Müll. Das entspricht insgesamt knapp einer halben Millionen Tonnen an vermeidbaren Lebensmittelabfällen allein hierzulande.

Mit dem Problem ist Österreich allerdings nicht alleine: Laut Bundeskanzleramt wurden in der Europäischen Union im Jahr 2020 und 57 Millionen Kilogramm an Lebensmittel weggeworfen. Mehr als die Hälfte dieser Lebensmittel, 55 Prozent, stammt aus privaten Haushalten. Das schadet nicht nur der eigenen Geldbörse, sondern wirkt sich durch den damit verbundenen CO2-Ausstoß auch negativ auf die Umwelt aus. 

Neue Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln 

In diesem Zusammenhang hatte die EU 2022 bereits verlauten lassen, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 um die Hälfte reduzieren zu wollen. Nun sollen außerdem jene Bestimmungen, welche unter anderem die Verzehrbarkeit und Kennzeichnung von Lebensmitteln in der EU regeln, aktualisiert werden. Diese sogenannten Vermarktungsnormen sollen sowohl einen nachhaltigeren Umgang mit Lebensmitteln fördern, als auch das Erkennen gesunder Lebensmittel für Konsumenten vereinfachen. 

Dafür hat die Kommission eine Reihe von konkreten Vorschlägen ausformuliert. Bevor diese Vorschläge offiziell als Gesetze in Kraft treten, müssen sie allerdings zunächst im EU-Parlament und dem EU-Rat besprochen werden. 

Zweite Chance für krummes Gemüse 

Die aktualisierten Regelungen sollen unter anderem Gemüse und Obst mit äußerlichen Mängeln eine zweite Chance geben. So könnte für Produkte, die ohne Bedenken verzehrt und vor Ort direkt von Betrieben an die Verbraucher verkauft werden können, eine Ausnahme von den strengen Vermarktungsnormen gelten. 

Diese Vermarktungsnormen regeln derzeit etwa die Reifeanforderungen an Gemüse und Obst, definieren je nach Produkt einzelne Güteklassen und regeln die gleichmäßige Größenverteilung einzelner innerhalb einer Packung. Bei Tomaten darf die Abweichung zwischen kleinster und größter Frucht in einer Packung derzeit beispielsweise nicht mehr als 10 Millimeter betragen. Das gilt allerdings auch nur dann, wenn die kleinste Tomate einen Durchmesser von weniger als 50 Millimeter aufweist. 

Mehr Fruchtanteil für Konfitüren

Auch bei Konfitüren und Marmeladen sollen sich die Regelungen künftig ändern. Pro Kilogramm Konfitüre ist statt des bisherigen „Mindestfruchtanteils“ von 350 Gramm  eine Erhöhung des Anteils auf 450 Gramm angedacht. Die Produkte sollen somit gesünder werden und Verbraucher so weniger Zucker und mehr Frucht konsumieren.

Auch die Ursprungskennzeichnug für Lebensmittel will die EU überarbeiten. Bei Schalen- und Trockenfrüchte sowie Honig und geschnittenes Obst und Gemüse möchte die EU für eine verständlichere Kennzeichnung des Ursprungslandes sorgen. Das soll für mehr Transparenz für Konsumenten und mehr Interesse an dem EU-weiten Anbau der Lebensmittel, also im mehr Regionalität im weitesten Sinne, sorgen.

 

 

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