Alle Infos zum Handwerkerbonus – Beantragung, Höchstgrenze & Co.
ÖSTERREICH. Seit Montag, dem 15. Juli, kann hierzulande der Handwerkerbonus beantragt werden. Nachfolgend erhalten Sie alle Infos zu Beantragung, Höchstgrenze & Co.
Seit dem 15. Juli ist die Beantragung des Handwerkerbonus hierzulande möglich. Der Bonus beträgt reine Arbeitsleistungen bis zu 2.000 Euro beziehungsweise 20 Prozent der Kosten bis 10.000 (exklusive Umsatzsteuer) und gilt pro Person respektive Wohneinheit. Materialkosten werden nicht bezuschusst. Er gilt rückwirkend ab dem 1. März 2024 und betrifft Arbeitsleistungen von professionellen und in Österreich ansässigen Handwerksbetrieben im privaten Wohn- und Lebensbereich.
Mindest- und Höchstgrenze
Für die Beantragung muss eine Rechnung vorhanden sein, auf der die Arbeitsleistungen gesondert angeführt sind. Der Förderzeitraum läuft bis Ende 2025, ab kommenden Jahr reduziert sich der Bonus von 2.000 auf 1.500 Euro. Beantragt werden kann der Bonus im Übrigen erst ab einer Rechnung von 250 Euro – allerdings können mehrere kleinere Rechnung zusammengefasst und gemeinsam ab der entsprechenden Summe eingereicht werden. Ein Antrag ist nur einmal pro Jahr möglich. Die maximale Höhe des Bonus beträgt demnach insgesamt 3.500 Euro.
Antrag erfolgt online
Beantragt kann der Handwerkerbonus ausschließlich online über ein Formular auf der Website https://handwerkerbonus.gv.at werden. Dabei ist ein Antrag mittels Name, Anschrift und IBAN einzureichen. Dazu ist die Rechnung, ein Nachweis über die Bezahlung dieser, sowie ein entsprechender Ausweis zur Identifikation ebenfalls notwendig. Wer eine ID Austria hat, benötigt kein Ausweisdokument und muss sich lediglich darüber einloggen. Wer bei der Beantragung Probleme hat, wird am Gemeindeamt unterstützt. Eine kurze Beschreibung des Vorgangs befindet sich zudem auf der Website selbst. Dabei werden Antragssteller Schritt für Schritt durch den Prozess geleitet.
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